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Forum / Arbeitswelt

Sonderurlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise  

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Diana Jänsch
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4 Jahren  ago  

Hallo

weiss jemand wie es mit dem Antrag nach dem 4.5. gehandhabt wird? Habe die Behörde schon angeschrieben vor ein paar Tagen, aber leider noch keine Rückmeldung.

 

Die Schule meines Sohnes in Deutschland, bleibt voraussichtlich bis Ende Juni geschlossen.

Aktuelle Änderungen habe ich leider im Internet noch nicht gefunden, wäre klasse wenn Jens genauere bzw. neuere Infos hat ob und wie lange ggf. Noch eine Verlängerung vorgenommen werden darf...

vielen dank und bleibt gesund

 


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Roland Hehle
1 Messages

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4 Jahren  ago  

da lese ich mal mit. Ich habe nur folgendes lesen können.

Der Urlaub aus familiären Gründen bleibt in Kraft, solange die Schulen, Kinderkrippen, Maison-relais usw. geschlossen sind sowie in der Übergangsphase der Wiederaufnahme des Unterrichts. 

 


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liesepetz
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4 Jahren  ago  

Ich klinke mich hier auch mal ein... Kann mir jemand sagen, wie es ab 25.05. weitergeht (Arbeitgeber bockt ein wenig, weil ich länger weg war...)? Soweit ich das verstehe, endet dann ja die Möglichkeit auf den Sonderurlaub. In Luxemburg wäre dann wohl auch eine Betreuung von KiTa-Kindern möglich, aber bei uns ist noch Notbetrieb. Mir wurde vorgeschlagen, die Kinder doch in L zur Betreuung zu bringen, was ich weder logistisch noch wegen der nicht bestehenden Bindung begrüße. Was ist denn mit den Grenzgängern, wenn diese in ihrem Land noch keine Betreuungsmöglichkeiten haben?

Zusatz"problem" (?): Wir arbeiten beiden in L im Gesundheitswesen. Ich hatte Sonderurlaub zur Kinderbetreuung genommen, weil die KiTa in Trier zu hatte (hatte darauf verzichtet, auf mein Recht zur Nutzung der Notbetreuungfür im Gesundheitswesen Tätige zu pochen, eine Mischung aus Solidarität, Unsicherheit wie weit "Gesundheitswesen" gefasst wird, und weil es ganz nett war, mal etwas Zeit für die Kinder zu haben). Wenn ich jetzt auf ein Recht zur Notbetreuung poche und mir diese für unsere beiden Kids zugestanden wird, stellt das nicht das vorige Recht auf den Sonderurlaub in Frage?

 


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ondskapt
420 Messages

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4 Jahren  ago  

https://lcgb.lu/de/2020/05/06/conge-pour-raisons-familiales-changements-au-25-mai-2020/

Gemäß einer offiziellen Meldung der luxemburgischen Regierung vom 5. Mai 2020 endet das Recht auf den außerordentlichen Urlaub aus familiären Gründen COVID-19 prinzipiell am 25. Mai 2020.

Ausnahmsweise kann dieser Urlaub noch Eltern gewährt werden, die:

  • gefährdete Kinder betreuen (mit einem ärztlichen Attest zu belegen);
  • die keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden;
  • deren Kinder unter 3 Jahren bisher nicht in einer Kinderbetreuungseinrichtung eingeschrieben waren.