Was hängt in Luxemburg eigentlich alles an der Firmenzugehörigkeit? In Deutschland ist es beispielsweise die Kündigungsfrist o.ä., aber wie sieht das in Luxemburg aus?
Was fängt wieder von Null an, beim Start in einer neuen Firma?
Was hängt in Luxemburg eigentlich alles an der Firmenzugehörigkeit? In Deutschland ist es beispielsweise die Kündigungsfrist o.ä., aber wie sieht das in Luxemburg aus?
Was fängt wieder von Null an, beim Start in einer neuen Firma?
Ich verstehe die Frage nicht. Kündigungsfrist ist vertraglich / gesetzlich festgelegt ...
zumindest früher war es so dass, wenn man Congé Parental beantragt hat, man mindestens 1 Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt hat sein müssen. Weiss nicht ob es diese Regelung noch gibt.
Alle freiwilligen Leistungen des alten AG sind erstmal futsch und man fällt auf die gesetzliche Regelung zurück, es sei denn man kann mit dem neuen AG bereits bessere Bedingungen vereinbaren als die gesetzliche Mindestabsicherung.
Genau, Kündigungsfrist ist gesetzlich festgelegt in Abhängigkeit der Firmenzugehörigkeit.
Was ist gesetzlich noch in Abhängigkeit der Firmenzugehörigkeit festgelegt? Das interessiert mich.
Je nach Branche kannst du unterschiedliche Tarifverträge bekommen mit unterschiedlichen Regelungen wie Urlaubstage, Wochenstunden, etc.
Ferner werden die Abfindungen in unterschiedlichen Fällen anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet.
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