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Forum / Arbeitswelt

Working certificate und Inhalte  

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jolie2010
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5 Jahren  ago  

Hallo, ich benötige dringend Eure Hilfe! Wer kann mir sagen, ob in einem luxembourgischen Arbeitszeugnis auch eine wohlwollende Abschlussformulierung enthalten sein muss? Oder ob dies ganz pragmatisch mit dem Datum endet ohne dem Arbeitnehmer alles Gute wie in Deutschland zu wünschen? Ist dies in Luxembourg üblich eine Abschlussformulierung einzupflegen?

Ferner würde ich gerne wissen, ob einer von Euch die ERfahrung gemacht hat, dass man ein Acknowledgment of full settlement zum Schluss unterschreiben muss? Das kommt mir etwas merkwürdig vor.

Ich freue mich über Eure Infos und Erfahrungen.


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jolie2010
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5 Jahren  ago  

Danke Dir Vera79 für den Link.  Diesen hatte ich auch bereits gefunden und durchgelesen. Da jedoch in einem alten luxembourger Zeugnis "Wish her well for her future" wie in einem deutschen Arbeitszeugnis steht und der Schlussformulierung z. B. in Deutschland eine hohe Bedeutung beigemessen wird und dies auch etwas indirekt über das vergangene Beschäftigungsverhältnis aussagte, dachte ich, es sei vielleicht in Luxembourg genauso, so eine Art Geheimsprache, wenn hier der letzte Satz fehlt.....


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abc123
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5 Jahren  ago  

deutsche Zeugnisse = Grimm`s Märchenstunde


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Vera79
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5 Jahren  ago  

Arbeite mal in DK oder S, da gibt's garnix, lediglich eine Bestätigung DASS du gearbeitet hast


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jolie2010
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5 Jahren  ago  

Darum geht es nicht. Es geht darum, ob es in Luxembourg mit Auslassen des letzten Satzes "we wish her well" auch indirekt etwas ausgedrückt werden soll. Leider habe ich hierauf bisher keine Antwort erhalten.


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LuxusFux
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5 Jahren  ago  

Da es kein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis in Luxembourg gibt, vermute ich mal gibt es erst REcht keine rechtlichen Vorgaben zum Inhalt eines dann eben freiwilligen Dokuments.


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Vera79
1683 Messages

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5 Jahren  ago  

Also, ich frage meine ausscheidenden MA immer wie sie das Zeugnis gerne hätten und schreibe es entsprechend. Es besteht aber keinerlei rechtlicher Anspruch.