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kaisarah
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich 34 Männlich beginne am 01.06 eine Arbeit in Luxemburg. Momentan bin ich noch geschieden.

Kind 1 geboren 2008. Für dieses Kind habe ich das alleinige Sorgerecht und bin sozusagen alleinerziehend.

Kind 2 geboren 2018 lebt bei meiner Exfrau. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Meine Exfrau arbeitet in Deutschland

Kind 3 kommt im September 2021 zur Welt. Bis dahin bin ich auch wieder mit der Mutter des Kindes verheiratet.

 

Meine Frage jetzt lautet wie sich das mit dem Kindergeld verhält. Da ich ja alleinerziehend bin, muss doch für Kind 1 monatlich gezahlt werden? Richtig? Hat Kind 2 ein Anrecht auf das Lux. Kindergeld auch wenn es nicht bei mir lebt?

Sollte bei Kind 1 monatlich gezahlt werden, wie wäre der Sachverhalt bei Kind 3? Meine zukünftige Frau arbeitet in Deutschland bzw. ist ja dann im Mutterschutz. Ich bin absoluter Neuling bzgl. Arbeiten in Luxemburg daher die Frage wie genau die Konstellation sein wird.

Vielen Dank für Eure antworten.

Lg Kai


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3 Jahren  ago  

Bei allen Kinder ist zunächst das Kindergeld aus Deutschland zu beziehen sofern ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Für alle Kinder gäbe es dann Differenzkindergeld aus Luxemburg.

Erstes Kind, luxemburger Differenzkindergeld geht zu 100% an dich, deutsches Kindergeld muss neu beantragt werden, verbleibt aber auch bei dir.

Zweites Kind, Differenzkindergeld geht zu 100% an die Mutter, dabei reduzierten 50% vom Differenzkindergeld deinen Kindesunterhalt. Es ist noch nicht soweit, aber wenn dann mal die Schulanfangszulage kommt verbleibt diese zu 100% bei dir.

Drittes Kind, Differenzkindergeld aus Luxemburg, hier sollte allerdings die nachgeburtliche Zulage aus Luxemburg nicht vergessen werden.


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3 Jahren  ago  

Da Kindergeld in Belgien in den Regionen unterschiedlich sind ist die Frage eindeutig mit zu wenig Informtionen versehen worden.