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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld aus Lux oder D bei Ehepaar mit 1 x ALG1 und 1 x Vollzeit Lux.  

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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Hallo,

Familie mit Kind, wohnhaft in D, Ehepartner arbeitet in  Lux. Vollzeit, Kind ist auf ihn angemeldet. Anderer Ehepartner bezieht aktuell ALG1. Kindergeld wurde immer und wird aktuell aus Lux. bezogen. Darf das so bleiben oder muss sinnlose Administration betrieben werden mit Anmeldung in D und Ausgleichszahlung aus Lux., was ja in Summe auf das Gleiche herauskommt?

 


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corvin
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4 Jahren  ago  

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber so weit ich weiß ergibt sich ein Kindergeldanspruch aus dem ALGI-Bezug.

Und damit musst du dann die unnötige Bürokratie über dich ergehen lassen, da du sonst Gefahr läufst, dass dir Lux rückwirkend kürzt und rückfordert, ohne dass Deutschland rückwirkend bezahlt (weil erst ab Antragsstellung bezahlt wird).

Ich würde den Antrag in Deutschland stellen, dann siehst du ob du Anspruch hast. Wenn dieser da ist, ist es glaube ich kein guter Rat zu versuchen das auszusitzen...

Gruß,

Corvin


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Ich bin ja sicher nicht der erste Fall. Bitte, weiss jemand das genau?!


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corvin
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4 Jahren  ago  

Ruf doch mal die Familienkasse an...

Du hast doch nicht viel zu verlieren, entweder bekommst du einen Ablehnungsbescheid (dann bist du auf der sicheren Seite), oder du bekommst es bewilligt (dann bist du auf der sicheren Seite).


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Ich werde hier noch zum Experten für GG-Fragen ? 

Also, es ist tatsächlich so, dass ich nun Kindergeld in D beantragen muss und den Lux. Bescheid geben muss, dass ich ALG1 beziehe und damit kein Lux Kindergeld mehr erhalten kann. Die Lux. verrechnen dann wahrscheinlich das Kindergeld, welches ich während des ALG1 Bezuges erhalten habe. Dann muss ich, denke ich, noch das Differenzkindergeld in Lux. beantragen. Und ich weiss noch nicht, wie es mit der KK für mein minderjähriges, schulpflichtiges Kind aussieht. Ich gehe mal davon aus, das hier der gleich Mist zu tun ist. Abmeldung in Lux und Anmeldung in D. Wenn ich dann nächste Woche eine neue Arbeit finden sollte, muss ich das ganze wieder zurückdrehen. Unfassbar viel Bürokratie. ? 

Ich werde ja weiter recherchieren, aber weiss einer vielleicht direkt, wie man das Differenzkindergeld beantragt und wie es mit der KK für das Kind aussieht?


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wieni
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4 Jahren  ago  

Alsooo, ich war mal einen Monat arbeitslos gemeldet zwischen 2 Stellen. Konstellation: Frau ALG, Mann Lux Vollzeit, 2 Kinder - bis zu diesem Zeitpunkt alles über lux. Durch diese 4 Wochen (!!) Arbeitslosigkeit mussten wir das Kindergeld aus DE beantragen und natürlich auch die Krankenkasse der Kinder ummelden. Sobal ein Ehepartner Lohnesatzleistungen aus DE erhält und er dadurch qausi in DE sozialversichert ist, müssen die Kinder über diesen Elternteil in DE versichert werden.

Nach Aufnahme der Stelle hat es ca 3 Monate gedauret bis wieder alles im Lot war mit Lux (Rückanmeldung etc).


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

? ? ? ? ? ? ? ? ? , aber Danke für die Info. Was ein Spass!


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Ich hoffe, ihr hattet neben der tagelange Bürokratiearbeit zumindest keine finanziellen Verluste?


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wieni
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4 Jahren  ago  

🙂

Ich habs so gesehen...Wenn man die Stunden berechnet die man braucht, um sich mit dem Bürokratiewahnsinn auseinander zusetzen - und das waren viellecht so 3h alles in allem - und das Arbeitslosengeld mit einbezieht was am Ende bei rauskommt, war der Stundenlohn ok ;-). Denn selbst wenn Lux 3 Monate gebraucht hat, um das Kindergeld zu "reaktivieren" haben wir da ja keinen Verlust gemacht. Und - was bei uns vielleicht anders war - dadurch, dass ich die Stelle gewechselt habe und mein alter Arbeitgeber mich bei der CNS abgemeldet hat, hat uns die Zukunftskees eh angeschrieben und uns darüber informiert, dass die Kindergeldzahlungen eingestellt werden. Sprich, im Grunde hätten wir so oder so den bürokratischen Aufwand gehabt, das Kindergeld wieder über meinen Mann zu aktivieren. Weil, Lux ja immer eine Bescheiningung haben will, dass man keinen Kindergeldanspruch in DE hat. Und um diese Bescheinigung zu bekommen, muss man in DE Kindergeld beantragen und dieser Antrag muss abgelehnt werden. Ergo - das ALG war nur mein Goodie ;-).


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Na, dann lief das ja noch ganz gut bei euch. 3 Stunden ist ja überschaubar.

Also, ich habe bestimmt schon 10 Stunden (mit Recherchen) investiert und stehe gerade mal am Anfang. ;-/

Aber nutzt ja nichts, werde es Schritt für Schritt durchziehen. Wichtig wäre, wenn man die verantwortlichen Stellen einen Hinweis geben würden, z.B. Agentur für Arbeit in Trier. Das man immer alles selber entdecken muss...


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wieni
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4 Jahren  ago  

Im Grunde genommen ist es gar nicht so schwer: Wenn Du Deinen Antrag auf ALG ausgefüllt hast gehst Du direkt mit dem Wisch vom Arbeitsat zur KK und beantragst die Familienversicherung für die Kids. Dann nur noch schnell in Lux anrufen und bescheid sagen (vielleicht kriegen die auch die Info von der KK zu gesendet). Dann, wenn das ALG bewilligt ist - Kindergeld beantragen. Und, wenn Du schon eine neue Stelle gefunden hast zwischendurch, am besten im Antrag für das Kindergeld in DE direkt vermerken, dass Du ab XY wieder in Lux arbeitest und sie Dir bitte direkt den Ablehnungsbescheid ab dem Datum XY beilegen sollen. So hab ich es gemacht.


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

?


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Meine KK in D hat mir nun (telefonisch) mitgeteilt, dass mein Sohn trotz Wohnsitz in D und ALG1 weiter in Lux. versichert bleiben kann. Auch nach meiner nochmaligen Rückfrage, ob eine Ummeldung nach D nicht zwingend sei bei Wohnsitz in D und ALG1 Bezug, wurde das weiter verneint. Die lux. KK hätte doch die Kostenübernahme zugesagt und da mein Sohn bei meiner Frau mitversichert sei und diese in Lux. arbeite, spiele der Wohnsitz oder der Leistungsbezug in D keine Rolle. Zudem müsste sich die lux. KK doch melden.

Ich habe immer noch meine Zweifel, habe aber nun das Telefonat dokumentiert und warte mal ab. Ich weiss auch nicht, ob die lux. KK überhaupt von meinem ALG erfährt. Ich denke im schlimmsten Fall muss die deutsche KK der lux. KK die Ausgaben erstatten. Gerade bei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern wird das aber sicher nicht dramatisch ausfallen. Und ich habe nun wirklich viel nachgefragt. ? 


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Wahnsinn, wir krank kann Bürokratie sein und natürlich lässt es sich nicht elektronisch machen. Für das deutsche Kindergeld wird nun folgendes verlangt:

- Formular Antrag auf Kindergeld

- Formular Anlage Kind zum Hauptantrag auf Kindergeld

- Formular Anlage Auslande zum Hauptantrag auf Kindergeld (und viele Punkte der Formulare sind nicht selbsterklärend)

- Geburtsurkunde

- Haushalts-/Meldebescheinigung mit auszufüllendem Bestätigungsformular

- Arbeitslosengeldbescheid

- Löschungsbescheinigung der lux. Familienkasse

- Antwortschreiben

Zur Info für all diejenige, die in die gleiche Lage kommen und möglichst rasch an ihr Kindergeld kommen wollen. 


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kiwu2009
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4 Jahren  ago  

Hallo,

leider kann ich die Aussage deiner KV nicht nachvollziehen.

Gemäß Broschüre CNS Leitfaden für Grenzgänger Kapitel 2 sind die Kinder über den in DE versicherten Elternteil zu versichern.

Dies würde bedeuten (und das hab ich auch so im Kopf), das die Kinder ebenfalls in DE in die Krankenkassen müssen und zwar nicht mit dem Grenzgängerstatus.