Hallo,
hatte gerade eine etwas unangenehme Begegnung auf der Autobahn. Hitner mir ist jemand dicht aufgefahren, hat gehupt und mich dann rechts überholt. Was sind denn die Konsequenzen dafür?
was ist jetzt die Frage - "was wären die Konsequenzen, FALLS denn der-/diejenige bei dieser Aktion in Flagranti von der Polizei erwischt würden"?
In der Praxis ist weder das "dicht Auffahren" noch "rechts Überholen" in Luxemburg aussergewöhnlich, das erlebe ich ziemlich täglich. Das Hupen erlebe ich selten.
Ich ertappe mich öfters bei dem Gedanken "Schade, dass die Rennleitung jetzt gerade nicht da ist...". Wenn die Rennleitung mal (sichtbar) in der Schlange unterwegs ist, ist "komischerweise" die Fahrerei viel entspannter...
Also dieses Abwägen obs was bringt oder nicht ist doch Schall und Rauch. Es bringt immer etwas...und wenn du damit nur folgendes, was ich weiter unten schreibe, erreichst....
Also wenn dich das gestört hat würde ich natürlich eine Anzeige erstellen. Auch durch ein drohendes Verfahren und die Möglichkeit zur Einholung einer Stellungnahme ändert sich möglicherweise die Verhaltensweise und insbesondere die Nutzung des Fahrzeugs, von dem Drängler. ...und heute morgen war es -wenn ich mich recht erinnere- ziemlig nass, d.h. da ists sowieso mega gefährlich...aber allgemein:
Das nahe Auffahren ist eine Gefährdung und risikorelevante Sache, die nicht nur dich, sondern auch andere in Gefahr bringt.
Im Falle eines Dränglers mit Firmenwagen:
Manche Firmen hier in Luxemburg sind schon sehr aufmerksam, wenn eine Behörde eine Auskunft wegen eines Firmenwagens verlangt. Das wird dann möglicherweise natürlich auch mal im Gespräch vom Vorgesetzten und dem Mitarbeiter thematisiert werden müssen...zwar nicht überall, aber das hinterlässt auch in der Firma einen Eindruck...
Die Mär, dass bei "Aussage gegen Aussage" das Verfahren eingestellt wird hält sich erstaunlich hartnäckig. Es ist aber nicht so. Nach einer Anzeige dürfen beide Parteien ihre Sichtweise darlegen und ein Richter entscheidet dann darüber, ob es ein gerichtliches Verfahren gibt (z.B. bei grober Gefährdung) oder das Verfahren eingestellt wird. Die Einstellung wird aber fast immer mit einer Geldbuße für den "Beklagten" erkauft mit der dieser einverstanden sein muss. Ansonsten kommt es doch zur Verhandlung.
Den Hinweis kenn ich für Deutschland, hier geht es um Luxemburg und da hab ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht.
"Ich konnte keine Polizei sehen und ich habe auch leider keine Videokamera im Auto um das aufzuzeichen."
Ohne dass ich das jetzt genau weiß bzw gegoogelt habe: ich meine gelesen zu haben, dass auf die Benutzung einer Dashcam in Lux. eine empfindlich hohe Strafe (1.000 EURO?) steht.