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Der SP 98 steigt um einige Cent
Forum / Steuern und Finanzen

Arbeit in Luxemburg und je ein Wohnsitz in Luxemburg und Deutschland  

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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

meine Frau und ich arbeiten beide in Luxemburg und wohnen direkt an der Grenze in Deutschland (typische Grenzpendlersituation). Jetzt werden wir, aufgrund der Zeitproblematik, nach Luxemburg ziehen.

Allerdings grauts mir davor alles umzustellen (Versicherungen, KFZ, etc.) gerade weil bei uns zukünftig noch alles offen ist. Deshalb möchte ich gerne alles so lassen wie es ist und einfach in Luxemburg einen Wohnsitz anmelden, sodass alles seine Richtigkeit hat. Zusätzlich gäbe es dann einen Wohnsitz bei den Eltern in Deutschland. Dort ist eine Wohnung vorhanden, wo wir uns auch regelmäßig aufhalten. Man könnte das Fahrzeug nach wie vor in Deutschland angemeldet lassen, Versicherungen so laufen lassen wie bisher, usw.

Lt. Definition ist ein Grenzgänger eine Person, die täglich oder mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnsitz zurückkehrt (so zu lesen auf der Website der CNS). Das heißt man hat einen Wohnsitz (z.B. in Deutschland) fürs Wochenende und in Luxemburg einen Wohnsitz wo man sich unter der Woche aufhält. Soviel dazu-m.E. ist es also möglich lt. Definition zwei Wohnsitze zu haben (muss ja, sonst würde diese Regelung keinen Sinn machen). Auf dem Amt in Luxemburg sagte man aber, dass man keinesfalls 2 Wohnsitze haben darf. Es wird zwar nicht kontrolliert und wär auch nicht schlimm, aber offiziell ist es nicht erlaubt. Lt. EU-Recht ist aber doch genau dies möglich (2 Hauptwohnsitze in 2 EU-Ländern).

Was macht jemand, der unter der Woche in Luxemburg arbeitet und am Wochenende in sein eigenes Haus in Deutschland fährt? Der müsste sich ja dann in Deutschland abmelden und wäre dann illegal in Deutschland, weil man sich ja dort ebenfalls melden muss. Gibt es hier irgendwelche offiziellen Regeln? Bei Guichet.lu konnte ich zumindest nichts finden, das man bei Zuzug aus dem Ausland dort abmelden muss.

Jetzt zu unseren Fragen:

- Wie wäre in dem Fall die steuerliche Situation? Man versteuert dort wo man wohnt und arbeitet, oder? - Wie verhält es sich mit angelegtem Kapital in Deutschland und den Zinserträgen? Gibt es dort estwas besonderes zu beachten?

Vorab danke für die Antworten und viele Grüße


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Aus Sicht von Deutschland musst Du §1ESTG bezüglich der Steuerpflicht beachten.

In dem Zusammenhang regelt § 8 und § 9 der AO die Bestimmung Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort.

D.h. wenn ihr weiterhin in DE steuerpflichtig seid, müsst ihr auch in DE eine Steuerklärung machen - wie bisher auch (wenn Einkommen aus den verschiedenen Einkommensteuerarten besteht - z.B. Kapitaleinkünfte oder Mieteinkünfte ; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist bei euch ja hier nicht relevant, da Ihr beide in LUX arbeitet und Ihr für diese Einkünfte dort die EST-Erklärung machen müsst)


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Grenzgaenger188
28 Messages

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9 Jahren  ago  

Danke für die Antwort.

Was die Sache mit dem Wohnsitz angeht: Wie bereits erwähnt gilt als Grenzgänger wer mindestens 1x pro Woche zurückkehrt. Dies trifft bei uns zu. Inwiefern dies zu kürzen Unterbrechungen lt. Paragraph 9 AO zählt ist wahrscheinlich Auslegungssache? Hier könnte man ja auch das DBA zugrunde legen. Wobei die Definition des Grenzgängers ja klar ist.

Also rein formal sollte dem Vorhaben so nichts im Wege stehen, auch wenn teilweise (aufgrund von Halbwissen?) was anderes behauptet wird? Laut Guichet.lu können Luxemburger nur einen Wohnsitz im Land haben-wahrscheinlich legen sie dies zur Grundlage. EU rechtlich ist dies ab ja nicht ganz richtig


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Vera79
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9 Jahren  ago  

Hi "LuxHilfekommt" .. oder eben jetzt "Grenzgaenger188":

Der Trollversuch ist schon viel besser: Komplexer Sachverhalt, scheinbare Quellen ("lt. guichet.lu") und dann die korrekte Antwort bewusst ignorieren bzw. mit anderen Fakten vermischen.

Respekt, gut gelernt. Bin gespannt mit was du uns noch so Alles in 2015 überraschen wirst.

Herzlichen Dank, Vera


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Vera79
1683 Messages

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9 Jahren  ago  

Noch ein letzter Tipp, bevor ich's vergesse. Immer abstreiten ein Troll zu sein! Darauf bestehen dass die anderen einen nicht richtig verstehen! Und weiterhin Quellen benennen ohne sie zu spezifizieren!

Wenn du das Alles befolgst haben wir in 2015 wirklich 'ne Menge Spass von dir zu erwarten. Danke im voraus, Vera


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

???

Ich weiß zwar gerade nicht was das soll, aber ich bin zum ersten Mal in dem Forum angemeldet. Antworten ignoriert hab ich auch keine-also zumindest mir nicht bewusst.

Ich hab gedacht, dass man hier vllt. ein wenig Hilfestellung bei den Fragen bekommt. Aber ist schon nett, wenn man so begrüßt wird.

Kein Problem, die Sache hat sich dann für mich erledigt. Wenn du so schlau bist, melde es doch einfach beim forenbetreiber. Die haben ja bestimmt Zugriff auf die Anmeldedaten und können dies überprüfen.


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Grenzgaenger188
28 Messages

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9 Jahren  ago  

Achso,

da ja die Spezifierungen bzw. die Quellen fehlen, die ich nicht angegeben habe und man diese ja zwingend benötigt um als glaubwürdig zu gelten (ich bin davon ausgegangen, dass dies durchaus bekannt ist-zumindest bei denen, die auf meine Frage antworten). Aber um dem Ganzen Rechnung zu tragen hier die Belege.

Definition Grenzgänger (s. Seite 3 letzter Satz): http://www.cns.lu/files/publications/FrontaliersDL.pdf

Wohnsitze in der EU und Ansässigkeit (s. Artikel 4 S. 5f): http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/04/2012-04-23-PM14-Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Eintragung eines Wohnsitzes in Luxemburg (s. Vorgehensweise und Details für ausländische Bürger-hier ist nichts bzgl. Doppelwohnsitz und Ansässigkeit in 2 Staaten vermerkt): http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/installation-demenagement-luxembourg/declaration-arrivee/depart-arrivee-commune/index.html


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bevaube
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9 Jahren  ago  

Oh jee, hier soll keiner vertrieben werden 🙂 Sehe an deiner Fragestellung auch keine Parallelen zu einem Forentroll..... Ich hoffe, dir kann noch jemand hier weiterhelfen!


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Vera79
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9 Jahren  ago  

Und nu? Die Quellen sagen eindeutig was du zu tun hast. Zudem hat Schaoten die Steuerpflicht erklärt.


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Toleranter
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen. Damit das Jahr 2015 für alle friedlich beginnen kann, folgendener Hinweis von mir:

Erstens: Definition Grenzgänger und Grenzpendler

Warum werden diese Personen vom Finanzamt (Anmerkung: TRIER) als Grenzpendler und nicht als Grenzgänger bezeichnet? In verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (mit Frankreich, Österreich und der Schweiz) gibt es spezielle Grenzgängerregelungen, wonach auch bei Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber im Ausland die Besteuerung im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers er-folgen kann. Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg gibt es eine solche Grenzgängerregelung nicht. Daher verwenden wir für die aus Deutschland nach Luxemburg pendelnden Arbeitnehmer den Begriff Grenzpendler.

Und jetzt die Quelle mit weitergenden Informationen:

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/home/aktuelles/detail/artikel/2030/index.html

Allen einen guten Rutsch


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Danke für deine hilfreichen Antworten! Wie mans macht ist es falsch. Im Endeffekt hab ich lt. deiner Meinung gar keinen Thread eröffnen müssen, da ja schon alles beantwortet ist. Warum antwortest du überhaupt auf meine Fragen? Das hilft mir jetzt wenig.

Da aber die Luxemburger teilweise was anderes behaupten ohne dies wirklich zu begründen möchte ich gerne wissen wie vllt. andere das Ganze erlebt haben und ob es dazu evtl. noch andere Quellen gibt.

@Toleranter: Der Post galt nicht dir. Wir haben wohl zur gleichen Zeit einen Post veröffentlicht


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Ich würde mich an deiner Stelle in Luxemburg anmelden und das Haus in Deutschland offiziell als Ferienhaus melden. Somit hast du nur in Luxemburg deinen Hauptwohnsitz und bist Punkto Steuer auf der gewonnen Seite, und das überwiegt das bisschen Auto ummelden etc.


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info
3568 Messages

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9 Jahren  ago  

Es ist für das was oben angefragt wurde ist das letztlich Wurst, nach dem Steuerrecht zählt alleine die Festlegung des sg Lebensmittelpunkt und sonst nix!

Was als Lebensmittelpunkt im Steuerrecht gilt kann man sich gerne auf Wiki anschauen.

Es gab in der Vergangenheit genug "Spezialisten" die versucht haben über eine Änderung der Meldedaten die Steuerpflicht zu umgehen. Das Ergebnis ist dann eine Steuerschätzung in Deutschland und weil man sich illegal verhalten hat kann es tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Nur mal so und am Rande, wo ein Auto gemeldet werden muss ist in den Gesetzen dazu geregelt.


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Grenzgaenger188
28 Messages

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9 Jahren  ago  

Danke für die Infos. Hab mir das Ganze gerade mal angeschaut.

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist wie folgt definiert: „Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz)

Laut dieser Definition ist dies bei uns Deutschland, da dort nunmal alle Verwandten und Freunde wohnen.

Jetzt mal blöd gefragt: Wenn man als Grenzgänger oder -pendler tätig ist, versteuert man sein Einkommen doch in Luxemburg und Kapitaleinkünfte in Deutschland? Also zumindest ist es bei uns so. Es ist ja nicht so, dass man mit 2 Wohnsitzen irgendwas "spart". So wie man die Steuern bezahlt ändert sich grundsätzlich doch nichts-also auch mit 2 Wohnsitzen?

Nur um für Klarheit zu sorgen: Ich will weder Steuern sparen noch hinterziehen sondern den einfachsten Weg finden, der auch zulässig ist.

EDIT: Ich hab selbst noch eine "Aussage" bzgl. der KFZ-Zulassung gefunden: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/formalities/faq/index_de.htm Der zweite Punkt ist genauso wie es bei uns zutrifft.


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info
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9 Jahren  ago  

Falsch verstanden - du bist verheiratet und das legt den Begriff der "Familie" fest und nicht die Eltern usw.

Daher ergeben sich zwei Punkte: 1. Luxemburg wird zunächst dein Ansprechpartner, da es den sg 2. Wohnsitz wie man ihn in Deutschland kennt nicht gibt. 2. Nach aktuellem Stand wird Euch beide Luxemburg mit dem 1. Wohnsitz in die Versteuerung aufnehmen, eine Änderung muss dann von Euch beiden in einem Einspruchsverfahren geklärt werden. Dabei schauen sich Deutschland und Luxemburg dann Eure Situation genau an und legen dann gemeinsam fest wo Eure Steuer final zu zahlen ist. Um es klar zu sagen, die Finanzämter regeln das weit mehr als der Steuerpflichtige.

Wie oben beschrieben ist jedoch der härteste Fakt das Ihr verheiratet seid und am Wochenende Eure Eltern besuchen fahrt. So wird es wohl mit 99,9% die Auslegung der Finanzbeamten sein.

Zum Auto folgendes. Nach dem Melderecht, wie oben schon beschrieben, wirst du den Wohnsitz in Luxemburg haben und das Fahrzeug wird dort regelmäßig bewegt. Also gibts ein gelbes Kennzeichen. Allerdings kannst man das auch so kreativ lösen wie die Luxemburger die in Deutschland leben und das Auto auf einen Verwanten anmelden.