Hallo Zusammen,
ab dem 1.1.2017 werden Dienstwagen ja u. a. auch nach CO2 Ausstoss versteuert. Welcher Wert wird zu Grunde gelegt? NEFZ oder WLTP? Weiß das einer?
Hallo Zusammen,
ab dem 1.1.2017 werden Dienstwagen ja u. a. auch nach CO2 Ausstoss versteuert. Welcher Wert wird zu Grunde gelegt? NEFZ oder WLTP? Weiß das einer?
Das hängt davon ab, wann der Dienstwagen zugelassen wurde.Ab 1.9.2018 in der EU zugelassene Fahrzeuge müssen nach WLTP geprüft sein. Für ältere Fahrzeuge bleibt der NEFZ - Wert maßgebend.
Korrektur: siehe http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/das-mussen-sie-uber-die-neuen-abgastests-wissen-11120762
".... Das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur hat ...eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020 eingeplant. Während dieser wird die Kfz-Steuer in Luxemburg weiterhin auf der Grundlage des alten NEFZ-Testzyklus berechnet."
Das dürfte dann sicher auch für den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil eines Dienstwagen gelten.
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