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Forum / Steuern und Finanzen

Studienbeihilfe Luxemburg in deutschem Bafög-Bescheid berücksichtigt  

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sf0607
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4 Jahren  ago  

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit der Beantragung der luxemburger Studienbeihilfe?

Mein Sohn fängt im April ein Studium in Trier an und wir haben jetzt vom dortigen Bafög-Amt einen negativen Bescheid bekommen - an sich gut, aber der Bescheid ist nur negativ, weil von einer Zahlung aus Luxemburg in Höhe von 11.500 Euro für den Bewilligungszeitraum ausgegangen wird, BEVOR wir überhaupt einen Antrag bei der CEDIES gestellt habe bzw. beim Bafög-Amt angegeben haben, dass wir dies vorhaben.

Meine Frage ist jetzt, ob dies von der CEDIES so überhaupt akzeptiert wird? Sieht für mich nach einer Umgehung des Subsidiaritätsprinzips aus, denn eigentlich hätten wir einen positiven Bescheid über 196 Euro erhalten müssen. Da ja die Zahlung von CEDIES dann wiederum vom deutschen Bafög abgezogen wird (hier beisst sich meiner Meinung nach der Hund in den Schwanz), die CEDIES aber daraufhin keine Neuberechnung durchführt, kämen wir mit einem positiven Bescheid natürlich schlechter weg. Ist dies vielleicht die übliche Vorgehensweise, eben um eine solche Schlechterstellung zu vermeiden?

Die für uns zuständige Bafög-Bearbeiterin ist zur Zeit im Urlaub, deshalb dachte ich, ich frage hier schon mal nach, ob es Erfahrungswerte gibt 🙂 Vielen Dank!


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Dein Wohnort? Lux oder DE?


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sf0607
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4 Jahren  ago  

Hallo,

wir wohnen in Deutschland 🙂


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Nun, dann würde ich sagen der BAFÖG Bescheid aus DE ist falsch! Einspruch einlegen.

Ich habe in meiner 30 jährigen Erfahrung mit Bafög und ca. 100 Bescheide (meine eigenen, die meiner Studienkollegen und die meiner Kinder) noch keine bekommen der 100% richtig war.

Wenn nun der BAFÖG-Bescheid korrigiert wird und ihre ca. 200 Euro im Monat bekommt wird es aus LUX nichts mehr geben und es macht keine Sinn eine Antrag zu Stelle, da ja auch das Kindergeld in DE mit angerechnet wird.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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4 Jahren  ago  

Zuerst ist das Wohnsitzland zuständig für eine Studienbeihilfe! Danach zahlt Lux. ggf. einen Differenzbetrag, abzgl. deutsches Kindergeld, Bafög, etc..., falls was übrig bleibt.

 

 


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sf0607
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4 Jahren  ago  

Danke für Deine Einschätzung! Gehe auch eher davon aus, dass es sich um einen Fehler handelt. Werde das Gespräch nächste Woche mit der zuständigen Mitarbeiterin noch abwarten (falls dabei etwas interessantes herauskommt, werde ich es zur Info hier posten), aber den Widerspruch auf jeden Fall schon mal formulieren, damit wir ihn sofort einreichen können.


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sf0607
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4 Jahren  ago  

Hallo,

habe heute folgende Antwort vom Bafög-Amt der Uni Trier erhalten:

Die vorab berücksichtigte Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 11.500,- € ist der Höchstbetrag der luxemburgischen Studienbeihilfe (Zuschuss + Darlehen für das SS 20 und das WS 20/21). Nach Vorlage der Bescheide der Cedies für diese beiden Semester können wir die Höhe Ihrer Einkünfte anpassen. Sofern Sie die Darlehensbeträge der Cedies nicht in Anspruch nehmen reichen Sie bitte die Original-Bescheide der Cedies hier ein, dann brauchen die Darlehensanteile bei unserer BAföG-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Dies ist die übliche Vorgehensweise und wurde zwischen Cedies und dem hiesigen BAföG-Amt so vereinbart.

Dann kann ich jetzt nur hoffen, dass die CEDIES das genauso sieht ? 


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Also,

diese Interpretation des Bafög Mitarbeiters in Trier ist einfach falsch!

Noch einmal offiziell Einspruch einlegen.

Zunächst ist Deutschland für die Beihilfe zuständig und dann erst Lux. Du wirst in Lux nichts bekommen also geht das ganze wieder zurück nach Trier. 

Von wem hast du dieses Feedback erhalten? Vom gleichen Sachbearbeiter? Oder wurde das bereits eine Stufe Häher bearbeitet? Gab es ein Gespräch mit dem Mitarbeiter?

 


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sf0607
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4 Jahren  ago  

Hallo,

sicherlich gibt es zur Zeit wichtigeres, ich wollte aber doch hier Bescheid sagen, dass alles reibungslos geklappt hat und wir heute den positiven (da auch Anspruch auf Sozialstipendium) Bescheid von der CEDIES erhalten haben.