logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Vermieten und Wohnen in DE, arbeiten in LUX  

Profilbild von
BorNiko
4 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Guten Tag,

ich habe  vor kurzem mit meiner Partnerin eine Immobilie gekauft die wie zusammen demnächst bewohnen werden.

Da ich schon eine Wohnung habe (wird noch bis 2025 finanziert) wollte ich sie einer Verwandte die Wohnung entgeldlos überlassen wenn sie die Nebenkosten bezahlt da sie aktuell im Not steht und arbeitslos ist.

Ich habe bis jetzt noch keine Steuererklärung in DE gemacht da ich keine Einkommen hatte.

Wie wäre dann der Stand in Deutschland mit der quasi Mieteinnahmen und Versteuerung?

Ich habe nicht vor Werbungskosten von Steuer abzusetzen.

Ich wäre sehr dankbar über die Erfahrungen, Ratschläge und ggf. Vorschläge für einen Steuerberater der sich mit Pendlerproblematik DE-LUX gut auskennt.

Vielen Dank im voraus!


Profilbild von
corvin
125 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Wenn du sie unentgeltlich überlässt, hast du keinen steuerrelevanten Sachverhalt (zumindest in Bezug auf Einkommensteuer/Vermietung). Wenn du keine Werbungskosten absetzen willst, gleich zwei mal... Also hier würde ich mal keinen Bedarf sehen, irgendwas abzugeben. 

Wenn du einen Steuerberater hinzuziehst, zahlst du ein paar Hundert Euro für nix, da ruf lieber erstmal direkt beim Finanzamt an, die helfen meistens kostenlos weiter.

Ob hier die Nutzungsüberlassung noch einer Schenkungssteuer unterliegt kann ich nicht abschätzen, da kenn ich mich -0- aus. 

Wenn du doch irgendwann Vermietungserlöse erzielst, musst du diese auch erklären - in Deutschland und in Luxemburg (dort unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt).  


Profilbild von
Fredde
339 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Schön das zu hören.

Bei mir hatte das vor ca. 10 Jahren fast 3 Jahre gedauert bis es anerkannt wurde. Meine Tochter war dann schon fertig und dann hab ich die Nachzahlung bekommen. Ich habe drei Wiedersprüche einreichen müssen.


Profilbild von
Fredde
339 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Falsche Antwort, gehört won anders hin, sorry


Profilbild von
BorNiko
4 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Danke für die  schnelle und klare Antwort:)


Profilbild von
info
3569 Messages

Online

1 Monat  ago  

Das bei einer kostenlosen Überlassung der Wohnung das FA in Deutschland nichts haben will ist ein kapitaler Irrtum. Das FA darf hier die ortsübliche Miete pro qm als Faktor ansetzen und darauf muss Steuern bezahlt werden, so sollen Schwarz-Vermietungen verhindert werden, Nur bei diesen Verwanten würde es gehen:

Als Angehörige gelten:

  • Ehepartner
  • Unterhaltsberechtigte Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Lebenspartner der genannten Angehörigen

Profilbild von
corvin
125 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Geht das auch ohne unhöflich zu werden?

 

Die Verwandten sind nur zur steuerlichen Abzugfähigkeit wichtig... ohne Einkünfteerzielibgsabsicht ist es Liebhaberei und damit nicht für die ESt relevant. 

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/liebhaberei-besonderheiten-bei-den-einzelnen-einkunftsarten-6-einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung_idesk_PI20354_HI2669084.html

 

 

Aber: einfach das FA anrufen, die kennen sich am besten aus.


Profilbild von
BorNiko
4 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Vielen Dank. Ich werde genau so machen....

Finde es nur sehr schade dass es vielleicht für mich finanziell mehr Sinn macht die Wohnung leer stehen zu lassen als es ihr einfach zu übergeben...

Weil für mich eine normale Vermietung nicht in Frage kommt wegen fehlender Zeit mich um die bürokratische Sachen zu kümmern...


Profilbild von
ohneix
23 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Googel mal nach Lohnsteuerhilfe Wittlich. Da gibt’s einen, der Ahnung hat, wenn man den Google-Rezensionen glauben darf.


Profilbild von
BorNiko
4 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Danke danke 🙂