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Forum / Steuern und Finanzen

Welche Steuerklasse  

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S.B.
Deutschland | 9 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo,

welche Steuerklasse ist nach Eheschließung zu empfehlen, wenn die Frau in Luxembourg arbeitet und der Mann im gleichen Monat der Eheschließung arbeitslos wird.

Für mögliche Antworten bedanke ich mich mich im Voraus

 


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S.B.
Deutschland | 9 Messages

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4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: S.B.

Hallo,

welche Steuerklasse ist nach Eheschließung zu empfehlen, wenn die Frau in Luxembourg arbeitet und der Mann im gleichen Monat der Eheschließung in Deutschland arbeitslos wird.

Für mögliche Antworten bedanke ich mich mich im Voraus

 

 


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3569 Messages

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4 Jahren  ago  

Mein Vorschlag:

Frau in Luxemburg macht eine gemeinsame Veranlagung SK2

Mann in Deutschland nimmt die SK4


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S.B.
Deutschland | 9 Messages

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4 Jahren  ago  

vielen Dank 


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4 Jahren  ago  

Arbeitet man zunächst 5 Monate in D und wechselt dann nach L, während der Ehepartner ganzjährig in D arbeitet, dann hat man doch zunächst nur Anspruch auf Steuerklasse 1, oder? Die 90%-Grenze erreicht man ja aufgrund der 5 Monate in D nicht (es sei denn < 13k).

Steuerklasse 2 kann man erst fürs nächste Jahr beantragen, wenn man dann 12 Monate in L arbeitet, richtig?


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S.B.
Deutschland | 9 Messages

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4 Jahren  ago  

Gute Frage....

Doch ist es bei uns genau umgekehrt. 

Der Mann hat die letzten 5 Monate in Deutschland gearbeitet, nun ist er arbeitslos, die Frau hat durchweg in Lux. gearbeitet, jetzt im Mai haben beide geheiratet und los geht das Prozedere, dass man nicht sicher ist, was hier nun das richtig ist bei der Auswahl der Steuerklasse.


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S.B.
Deutschland | 9 Messages

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4 Jahren  ago  

Also doch die 1 für die Frau in Lux.???

Und was nimmt der Mann dann in DE wenn er jetzt arbeitslos ist???

 

 


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S.B.
Deutschland | 9 Messages

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4 Jahren  ago  

auch die 1????


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Anonyme

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4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: maennes

Arbeitet man zunächst 5 Monate in D und wechselt dann nach L, während der Ehepartner ganzjährig in D arbeitet, dann hat man doch zunächst nur Anspruch auf Steuerklasse 1, oder? Die 90%-Grenze erreicht man ja aufgrund der 5 Monate in D nicht (es sei denn < 13k).

Steuerklasse 2 kann man erst fürs nächste Jahr beantragen, wenn man dann 12 Monate in L arbeitet, richtig?

Nochmal zurück zu dieser Frage: kann das jemand bestätigen?