Hallo zusammen, wer kann eine verbindliche Auskunft über die Dienstalterszulage gem. Art.24 des Bankenkollektivvertrags geben? Nach 3 Jahren ist der Betrag der Zulage 5 EUR (Index 100) Nach 5 Jahren ist der Betrag der Zulage 10 EUR (Index 100) Nach 8 Jahren ist der Betrag der Zulage 20 EUR (Index 100)
Steht einem AN nach 5 Jahren die vollen 10 EUR zu und die Betriebszugehörigkeitsprämie steigt auf ingesamt 15 EUR oder steigt die Prämie "lediglich" von 5 auf 10? Analog die Frage nach 8 Jahren: Besteht der Anspruch auf 35 EUR (5+10+20) oder einfach nur 20 EUR?
Handelt es sich hier um eine Auslegungssache jeden einzelnen Bertriebs oder gibt es ein einheitliches Vorgehen? Der BKV ist aus meiner Sicht nicht ganz eindeutig...
Danke für euer Feedback!
Gruß Andi