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Forum / Arbeitswelt

Arbeitslosigkeit - Wird bei der Berechnung dss gesamte Brutto inkl. Überstunden herangezogen ?  

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toaster790
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6 Jahren  ago  

Hallo, Welches Bruttogehalt wird als Grenzgänger in Deuschland zur Berechnung herangezogen ? Werden dort auch die geleisteten u. aufgeführten Überstunden im Bruttogehalt mit berücksichtigt ? Vielen Dank !


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madelineparks4
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6 Jahren  ago  

Hallo toaster,

das sagt WIKI dazu, und das ist aktuell leider auch für uns als GG gültig: 60 % (67% mit Kind) vom mon. Schnitt aller Bruttoentgelte ( auch Überstunden, Bonus etc..) der letzten 12 Monate. Wenn wir Glück haben, werden wir zukünftig im Falle von AL fairerweise von dort bezahlt, wo wir auch einzahlen. (L)

Greetz Scooby

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Höhe des Arbeitslosengeldes

Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr.

Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen, gewisse Zeiten bleiben dabei außer Betracht.

Das Bemessungsentgelt (EUR/Tag) wird berechnet aus der Summe aller im Bemessungszeitraum erzielten Brutto-Arbeitsentgelte, für die eine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestand, in besonderen Fällen gelten Abweichungen, geteilt durch die Kalendertage des Bemessungszeitraums. Das Bemessungsentgelt kann maximal so hoch sein wie die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung, im Jahre 2016 beträgt das Bemessungsentgelt maximal 203,84 EUR/Tag.

Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.[5]

In besonderen Fällen wird das Bemessungsentgelt nach der erreichten Qualifikation des Arbeitslosen fiktiv bestimmt. Das fiktive Bemessungsentgelt beträgt 1/300, 1/360, 1/450 oder 1/600 der Bezugsgröße. Im Jahr 2016 sind das 50,40 EUR/Tag bis 116,20 EUR/Tag.[7]

Das pauschalierte Nettoentgelt bzw. Leistungsentgelt (EUR/Tag) ist das Bemessungsentgelt abzüglich pauschal 21 % als Beitrag zur Sozialversicherung sowie der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags.

Der allgemeine Leistungssatz beträgt 60 %, der erhöhte Leistungssatz 67 %. Dieser steht einem Arbeitslosen zu, der ein Kind hat, für das Kindergeld bezogen wird. Dabei muss der Arbeitslose nicht der Bezieher des Kindergeldes sein. Außerdem steht der erhöhte Leistungssatz Arbeitslosen zu, deren nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte/Ehegattin mindestens ein Kind hat, für das Kindergeld bezogen wird.

Das tägliche Arbeitslosengeld (EUR/Tag) errechnet sich aus der Formel: Leistungsentgelt × 60 % bzw. 67 %.

Das Arbeitslosengeld pro vollem Kalendermonat beträgt das 30-fache des täglichen Arbeitslosengeldes (unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat).

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit kann die Selbstberechnung des Arbeitslosengeldes genutzt werden.[8


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info
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6 Jahren  ago  

der ist gudd "Wenn wir Glück haben, werden wir zukünftig im Falle von AL fairerweise von dort bezahlt, wo wir auch einzahlen. (L)"

Such mal auf deiner Lohnabrechnung den Betrag zur Arbeitslosenversicherung.


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toaster790
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6 Jahren  ago  

Vielen Dank ScoobyDooDog, das klärt meine Frage. Das Ganze gilt ja vermutlich auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag von 12 Monaten wo man nicht genau weiss wie es weitergeht, oder ?


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

Zur Info. Luxemburg hat keine Arbeitslosenversicherung. Es ist eine steuerliche Leistung. Luxemburg zahlt jetzt schon ans Ausland, allerdings nicht direkt an die Versicherten. Wenn das Geld direkt an die Versicherten gezahlt werden soll, dann aber auch zu den luxemburger Bedingungen.

Wer selber kündigt bekommt gar kein Geld. Geld gibt es nur wenn einem unverschuldet gekündigt wird. Wird zum Beispiel ein Termin bei der ADEM nicht eingehalten gibt es sofort eine Sperre von einer Woche. Für diese Zeit gibt es kein Geld und kein Beitrag in die Sozialversicherungskassen. Da wird sich dann so mancher die deutsche Verwaltung zurück wünschen, auch wenn es weniger Geld ist.


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madelineparks4
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6 Jahren  ago  

@ info: Ja, das hast du bereits an anderer Stelle geschrieben, und nochmal ja, du hast Recht. Es gibt keinen ausgewiesenen Beitrag für eine AL Versicherung. Vollkommen korrekt, aber sie finanzieren es aus der Lohnsteuer, oder anderen Abzügen von UNSEREM Einkommen. Also sollen sie uns auch genau so behandeln wie ihre Einheimischen.


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

Einfach nach Lux ziehen und schon ist man Einheimisch und wird auch so behandelt. Mit allen Vor- und Nachteilen. Gleichstellung schön und gut, aber manchmal kann ich es (Deutscher ...) nicht mehr hören.


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madelineparks4
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6 Jahren  ago  

Nach Luxembourg ziehen? Ja genau... Gerne! Wenn ich mal gross bin, und als GF oder Vorstand arbeite. Dann vielleicht. Was für ein Blödsinn...Wenn du es nicht mehr hören kannst, dann lese es nicht. Ich bin mir ganz sicher, die Mehrzahl der GG sind an einer gerechten Abwicklung im Falle von unverschuldeter Arbeitslosigkeit sehr interessiert, und daher meiner Meinung...


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PsstGeheim
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6 Jahren  ago  

Da hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: Es sind nicht 60/67% vom Brutto, sondern vom pauschalierten Nettoentgelt. Das heisst, es wird dein lux. Brutto genommen, daraus ein Netto nach DEUTSCHEN Gesichtspunkten errechnet und von diesem NETTO bekommst du 60/67%. Ich empfehle, sich das für sein persönliches Brutto auf der Seite der Arbeitsagentur (Onlinerechner) mal auszurechnen, damit man weiß, wieviel man im Falle eines Falles bekommt.


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madelineparks4
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6 Jahren  ago  

@ PsstGeheim Korrekt, Danke 😉