Hallo an Alle ! Folgende Frage beschäftigt mich: Meine Frau ist Luxemburgerin im Vorruhestand, sie bezieht ihr Gehalt nach wie vor von ihrem Luxemburger Arbeitgeber, und ist auch in Luxemburg krankenversichert (CNS). Sie wohnt aber seit 2 Jahren (Beginn Vorruhestand) mit mir in D (wir haben neu gebaut), und ist auch in D angemeldet. Da sie aber in L. noch ihr Haus hat (in dem ihr Sohn wohnt), und wir auch regelmäßig dort sind, hat sie sich bisher nicht in L. abgemeldet. Sie ist dort auch nach wie vor postalisch erreichbar. Sie hat also sozusagen 2 Wohnsitze, einer in D (Lebensmittelpunkt) und einen in L, das ist ja auch, zumindest innerhalb der EU, völlig legal. Steuerlich wird sie als Grenzgänger behandelt, das ist alles OK.
Jetzt hatte sie bei der CNS nach dem Formular S1 angefragt, damit sie auch jederzeit in D. zum Arzt gehen kann. Von dort kam jetzt die Antwort, dass man S1 nicht ausstellen könne, da die Abmeldung aus L. noch fehlt.
Ist das korrekt ?
Würde mich freuen, wenn jemand hierzu etwas genaueres sagen kann. Danke schon einmal ! Stefan