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Arbeit

Die Festlegung einer variablen Arbeitszeit in einem Vertrag bleibt gesetzlich

Auch wenn dies nicht üblich ist, wird es in Luxemburg toleriert, dass ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag eine "Stundenspanne" erwähnt. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers bleibt jedoch streng begrenzt.

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Bezahlung an Feiertagen: Was steht mir zu?

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