Man könnte ja versucht sein, die Juristerei zumindest für eine angewandte Wissenschaft zu halten. Oder zumindest für ein Gebiet, wo Recht und Ordnung herrschten.

Doch wo immer es sich um viel Geld handelt, herrschen vielmehr Chaos und Anarchie.

FEDIL-Beraterin Sonja Streicher sucht in ihrem Beitrag zum “Echo der Industrie” dem Unternehmer die dornichten Pfade der Luxemburger Rechtsprechung auf dem Gebiet der Kündigung eines Arbeitsvertrags nahe zu bringen.

Sie stellt dazu erst einmal fest, dass sich darüber die 3. und die 8. Kammer des Berufungsgerichts auf Dauer uneins sind.
Aber das wusste ja schon Hegel, dass die Welt in sich widersprüchlich ist. Und der Kritische Rationalismus glaubt, dass Kontradiktionen immerhin zum Erkenntnisfortschritt beitragen, zumindest wenn man sie beseitigte.

Ab wann läuft genau eine Kündigungsfrist?

Nach Artikel L. 124-3. (3) des Code du Travail (der frühere Artikel 20 (3) de la loi modifiée du 24 mai 1989 sur le contrat de travail) beginnt die Kündigungsfrist (le délai de préavis) zu laufen bezüglich dem Beschäftigten ab dem 15. des Kalendermonats, wenn die Kündigung vor diesem Tag bekannt gegeben worden ist; ist die Bekanntgabe nach dem 14. des Monats erfolgt, dann läuft die Frist ab dem 1. des Folgemonats.

Was heißt aber “Bekanntgabe”? Das ist leider nicht bekannt, bzw. “gewusst”, wie man in Luxemburg so schön sagt.

Für die 3. Kammer heißt “Bekanntgabe”: Der Arbeitgeber hat das Einschreiben bei der Post aufgegeben.
Für die 8. Kammer heißt “Bekanntgabe” jedoch das, was jeder vernünftig denkende Mensch darunter versteht, nämlich dass der Empfänger eine technische Chance hatte, das Einschreiben auch zu lesen.
Also der Tag, an dem der Empfänger das Einschreiben von der Post zugestellt bekommen hat bzw. zumindest die Benachrichtigung über den Zustellversuch.

Da weder Arbeitgeber noch Beschäftigter im Voraus wissen, an welche Kammer sie im Ernstfall geraten werden, müssen sie sich also jeweils auf das worst case scenario einstellen. So die Beraterin.

Das erscheint auch uns gute Politik.

Sonja Streicher: Le point de départ du délai de préavis Chronique juridique,
in: Echo de l’Industrie | 4 – Mensuel de la FEDIL Aout 2007, S. 51