Jedes Mal, wenn der Verbraucherpreisindex im gleitenden Semesterdurchschnitt um 2,5% angestiegen oder gefallen ist, werden die Löhne und Gehälter, aber auch Renten, Ausbildungsvergütungen, Familienzulagen, garantiertes Mindesteinkommen (RMG) usw., um 2,5% angepasst.

Luxemburg ist somit das einzige Land in der Europäischen Union, in welchem ein solches Verfahren der allgemeinen Indexierung angewandt wird.

Als Ausgangspunkt für die Wiedereinführung der gleitenden Lohnskala diente nicht der 1. 1.1985 (an dem die Indexmodulierungen ausgelaufen wären), sondern schon der 1.9.1984 (Datum der letzt erfolgten Anpassung).

Anhand des nachfolgenden Beispiels des Erfalls einer Indextranche soll erläutert werden, wie der Mechanismus funktioniert.

Der Ausgangspunkt unseres historischen Beispiels:
Die vorletzte Anpassung erfolgte am 1.1.1997 bei einer Erfallsquote von 574,41. Alle Löhne und Gehälter um 2,5% wurden dadurch angehoben auf eine Anwendungsquote von 548,67.

Die nachfolgende Indextranche erfällt, wenn der gleitende Semesterdurchschnitt
574,41 X 2,5%, also 588,77 überschreitet. Dies war dann am 1.7.1999 der Fall.

Um die Verbindung mit dem Index Basis 100 am 1.1.1948 herzustellen, werden diese Indizes mit dem Verbindungskoeffizienten 5,72776 (bis März 1999 einschließlich) und danach mit 5,72274 multipliziert. Daraus folgend erhält man monatliche Indizes.

Den Semesterdurchschnitt des Monats Juni 1999 erhält man, indem man die
monatlichen Preisindizes von Januar bis Juni 1999 zusammenzählt und durch 6
teilt.

Im Juni betrug der Semesterdurchschnitt noch 588,29 Punkte, am 1. Juli waren
es 589,56 und somit war die Erfallsquote von 588,77 Punkten überschritten.

Die Löhne und Gehälter wurden am 1. August dann auf den Stand von 548,67
x 1,025 = 562,38 Punkten gehoben. Diesen Stand nennt man Anpassungsquote (cote d’application).
Die Anpassungsquote bestimmt die Stufe, ausgedrückt in Indexpunkten, auf
welcher die Anpassung der Löhne und Gehälter vorgenommen wird.

Die nächste Anpassung erfolgt, wenn der Semesterdurchschnitt die Erfallsquote
von 603,49 Punkten überschritten hat. Dann werden die Löhne und Gehälter
auf die Anpassungsquote von 562,38 x 1,025 = 576,43 Punkten gehoben.

Das Gesetz vom 24. Dezember 1984 hält daran fest, dass die Anpassung erst
einen Monat nach dem Erfallsdatum vorgenommen wird.

Es sei hier auch darauf hingewiesen, dass vor den Indexmodulierungen die Anwendungsquote höher lag als die Erfallsquote. Seit den Krisenmaßnahmen in den frühen 80er Jahren ist das umgekehrt.

Was ist der Zweck der gleitenden Lohnskala?

Die gleitende Lohnskala dient dazu, die Kaufkraft der Löhne und Gehälter zu
sichern. Dass eine Indextranche fällig wird, bedeutet also keine reale Gehaltserhöhung, d.h. keine Erhöhung der Kaufkraft der Lohn-, Gehalts- oder Rentenempfänger.

Die Anpassung der Löhne und Gehälter an die Preisentwicklung dient auch
nicht zur Umverteilung innerhalb der Einkommensstruktur, etwa von Oben nach Unten. Die Kaufkraft wird gesichert, aber auch die Kaufkraftunterschiede zwischen den
Einkommen werden beibehalten.

Wenn also in einem nicht manipulierten System keine Indextranchen erfallen,
so ist dies darauf zurückzuführen, dass es keine, oder nur sehr geringe Preissteigerungen gibt und daher auch kein Kaufkraftverlust entsteht.
Preisstabilität und wenige Indextranchen sind demnach für die ganze Wirtschaft gesünder als eine hohe Inflation und daraus resultierend häufige Anpassungen.

Quelle:
AK-Info 1999-3: Der Preisindex und gleitende Lohnskala

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