Die Krankenversicherung
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 14/10/2009 um 00:10
Im sozialrechtlichen Sinne ist ein Grenzgänger ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger, der in einem Mitgliedsstaat der EU seiner Tätigkeit nachgeht und in einem anderen Mitgleidsstaat der EU wohnt, in den er normalerweise täglich, mindenstens aber einmal in der Woche zurückkehrt. Die luxemburgische Verwaltung unterscheidet zwischen Inländern und Nichtansässigen.
Jeder Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber innerhalb der ersten acht Tage des Beschäftigungsverhältnisses beim Centre Commun de Sécurité Sociale gemeldet. Nach einiger Zeit (in der Regel 4 bis 6 Wochen) erhält der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungskarte nach Hause geschickt. Auf ihr steht auch die Sozialversicherungsnummer. Die Karte ist bei Arztbesuchen in Luxemburg vorzuzeigen. Eine extra Krankenversicherungskarte wie in Deutschland gibt es in Luxemburg nicht. Auch die Familienangehörigen erhalten eine solchen Versichertenausweis.
Damit Grenzgänger auch in Deutschland zum Arzt gehen können, bekommt man von der Krankenkasse in Luxemburg in zweifacher Ausführung das Formular E 106 zugeschickt. Dieses Formular muss ausgefüllt und an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland geschickt werden. Diese ist von dem Grenzgänger frei wählbar. Von der deutschen Krankenkasse bekommt man dann eine Krankenversicherungskarte, auf der der Grenzgänger-Statuns vermerkt ist. Die deutsche Krankenkasse rechnet automatisch mit der luxemburgischen Krankenkasse ab.
Nützliche Links:
- Centre Commun de Sécurité Sociale
- Caisse Nationale de Santé (CNS)
- Information der EU zum Formular E 106
- Gesundheitsportal der Regierung
Relevante Diskussionen aus dem Forum:
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.
SamHawkins
Im Wohnland kann man meines Wissens nur unter den dort gültigen Bedingungen zum Arzt, in deinem Fall also mit der dt. Karte.
Du bist dort zwar kein Privatpatient, aber die Kosten deiner Behandlung gehen nicht zu Lasten des Budgets des Arztes, weil sie an L weitergereicht werden. Insofern hast du gegenüber dem in D gesetzlich Versicherten den Vorteil, eine sinnvolle Behandlung nicht evtl. nur aus Kostengründen verweigert zu bekommen. (Warum sich die Nicht-Grenzgänger das noch gefallen lassen verstehe ich - ehrlich gesagt - nicht.)
kickdown
Hallo Forum,
für die EU-weite Krankenversicherung hat man ja auf der Rückseite der Sozialversicherungskarte auch den EU-Krankenversicherungsnachweis.
Kann man auch mit dem zu einem deutschen Arzt, oder muss man zwingend die E-106 (deutsche) Versicherung vorzeigen.
In dem Zusammenhang hatte ich auch mal gehört, dass man mit der luxemburgischen EU-KV als Privatpatient eingestuft wird, was ja ein Vorteil gegenüber der E-106 wäre.
Weiss da jemand was?