“Studienbeihilfen keine soziale Hilfe”
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 01/03/2012 um 00:03
Wie kann man das jüngst in Brüssel gefällte Urteil in Bezug auf Studiengebühren und eine damit lau EU verbundene Gleichbehalndlung aller Arbeitnehmer umgehen?
Studenten und Auszubildende werden einfach als eigenständige Personen angesehen – und nicht als Kinder von sozialbeiträgen zahlender Arbeitnehmer.
Das machte Luxemburgs Bildungsminister François Biltgen am Donnerstag deutlich – mit Spannung war auf die Reaktion der Regierung nach dem Urteil in Brüssel und der Aufforderung der EU-Kommission, Luxemburg habe seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln, egal in welchem Land sie wohnen würden, gewartet worden.
Die Regierung wird also vorerst nicht von ihrer Position abrücken.
Stipendien keine sozialen Hilfen
“Für die Verantwortlichen in Luxemburg ist die staatliche Finanzhilfe für das Studium eine persönliches Recht, um den Studierenden von finanziellen und sozialen Zwängen seiner Familie unabhängig zu machen und ihm Autonomie im Hinblick auf die Gestaltung seiner Zukunft zu garantieren”, machte der Minister deutlich.
Auch Kindern von Grenzgängern die Stipendien zuzugestehen, sei schwer umsetzbar, führe zu Diskriminierungen und schließlich zu einer Aufhebung des derzeitigen Gesetzes.
Naja, zieht die EU aber nicht gerade aufgrund der jetzigen Regelung eine Klage gegen Luxemburg wegen Diskriminierung in Betracht?
So separat gesehen war es dann aber schon ein gewaltiger Einschnitt, das luxemburgische Kindergeld in einem Zug auf 18 Jahre zu beschränken, oder?
So oder so – Luxemburg wird es also anscheinend doch auf eine Klage der EU vor dem europäischen Gerichtshof ankommen lassen.
Dabei hatte das Verwaltungsgericht im Januar entschieden, sich nach dem Urteil in Brüssel richten zu wollen.
Aber es stehen eben doch eine Menge Steuergelder auf dem Spiel – die von allen Arbeitnehmern gleichermaßen eingebracht werden – egal, ob Grenzgänger oder nicht.
Hintergrund
Seit Oktober 2010 ist die Neuregelung von Kindergeld und Studiengebühren in Kraft.
Sie sieht vor, dass nur Studenten, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben, in den Genuss von Stipendien kommen.
Kinder von Grenzgängern sind demnach davon ausgeschlossen – und Kindergeld gibt es für alle nur noch bis zum 18. Lebensjahr.
Hunderte von grenzgängern sind bereits der Aufforderung der Gewerkschaften nachgekommen und haben sich mit einem Einspruch an das Verwaltungsgericht in Luxemburg gewandt.
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Freet
Hmm wenn ich die das richtig verstehe, haben Studenten die nicht dauerhaft in Deutschland wohnen kein Anrecht auf Bafög, also in ungefähr das gleiche wie das luxemburgische Modell. Auch wenn ich beide Modelle nicht gut finde, so wird doch hier mit zweierlei Maß gemessen. Jedoch wenn ich die Seite richtig verstehe, so können die Kinder deutscher Grenzgänger doch Bafög beantragen? Und die Kinder luxembg. Grenzgänger die in D arbeiten, das luxembg. Studiengeld.
uclaude
Hallo an alle.
Ich hätte da einige Fragen um mir ein Urteil über die Situation zu bilden.
- Gleiche Frage wie Frett. (hab den Link von fosters gelesen und denke eher nicht)
- Haben die Grenzgängerkinder, bis jetzt, auch zusätzlich Bafög bekommen?
- Gibt es, ausser Bafög, andere Hilfen für Studenten?
- Bis welches Alter wird in Deutschland Kindergeld gezahlt?
- Haben die Luxemburger Studenten in Deutschland Anrecht auf Bafög?
Dieselben Fragen stellen sich auch bei anderen Grenzgängern. (Schweiz, Niederlande, Frankreich,usw…)
Kann mir gut vorstellen dass, wenn dies so durchgeht, die Grenzgänger Europas eine
Klagewelle lostreten werden.
pendler111
Stimmt schon sunn - Grenzgänger können nicht wählen - aber leider sind viele Luxemburger doch dafür, das Geld im eigenen Land zu lassen (und gerne auch die arbeitsplätze - wenn möglich).
sunn
wann sind die nächsten wahlen ?
knusper
ich hoffe nur der EUGH braucht nicht länger als 6 Jahre, denn dann wird mein Sohnemann 18....
ohne Witz : ich denke Luxemburg hat schlechte Karten und die Grenzgänger werden diese Leistungen dann auch bekommen, sogar rückwirkend, allerdings wird der Staat es anderswo wieder reinholen durch Steuererhöhung,...
bei den kommentaren der L regierung glaubt man sich in ABSURDISTAN
gute frage [url]http://www.bafoeg.bmbf.de/de/370.php[/url]
gute frage [url]http://www.bafoeg.bmbf.de/de/370.php[/url]
Freet
hmm ich habe da mal ne Frage die mir noch keiner beantworten konnte: Ich arbeite in Deutschland, wohne in Luxemburg, hat mein Kind also Anrecht auf Bafög?
sunn
Die Argumentationskette der L Regierung ist durch die zeitliche "geschickte" Abschaffung des Kindergeldes und gleichzeitige Einführung der Studienbeihilfen ziemlich ins Abseits geraten - ZU RECHT !:bigsmile: