Wie kann man das jüngst in Brüssel gefällte Urteil in Bezug auf Studiengebühren und eine damit lau EU verbundene Gleichbehalndlung aller Arbeitnehmer umgehen?

Studenten und Auszubildende werden einfach als eigenständige Personen angesehen – und nicht als Kinder von sozialbeiträgen zahlender Arbeitnehmer.
Das machte Luxemburgs Bildungsminister François Biltgen am Donnerstag deutlich – mit Spannung war auf die Reaktion der Regierung nach dem Urteil in Brüssel und der Aufforderung der EU-Kommission, Luxemburg habe seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln, egal in welchem Land sie wohnen würden, gewartet worden.
Die Regierung wird also vorerst nicht von ihrer Position abrücken.

Stipendien keine sozialen Hilfen

“Für die Verantwortlichen in Luxemburg ist die staatliche Finanzhilfe für das Studium eine persönliches Recht, um den Studierenden von finanziellen und sozialen Zwängen seiner Familie unabhängig zu machen und ihm Autonomie im Hinblick auf die Gestaltung seiner Zukunft zu garantieren”, machte der Minister deutlich.
Auch Kindern von Grenzgängern die Stipendien zuzugestehen, sei schwer umsetzbar, führe zu Diskriminierungen und schließlich zu einer Aufhebung des derzeitigen Gesetzes.

Naja, zieht die EU aber nicht gerade aufgrund der jetzigen Regelung eine Klage gegen Luxemburg wegen Diskriminierung in Betracht?
So separat gesehen war es dann aber schon ein gewaltiger Einschnitt, das luxemburgische Kindergeld in einem Zug auf 18 Jahre zu beschränken, oder?
So oder so – Luxemburg wird es also anscheinend doch auf eine Klage der EU vor dem europäischen Gerichtshof ankommen lassen.
Dabei hatte das Verwaltungsgericht im Januar entschieden, sich nach dem Urteil in Brüssel richten zu wollen.
Aber es stehen eben doch eine Menge Steuergelder auf dem Spiel – die von allen Arbeitnehmern gleichermaßen eingebracht werden – egal, ob Grenzgänger oder nicht.

Hintergrund

Seit Oktober 2010 ist die Neuregelung von Kindergeld und Studiengebühren in Kraft.
Sie sieht vor, dass nur Studenten, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben, in den Genuss von Stipendien kommen.
Kinder von Grenzgängern sind demnach davon ausgeschlossen – und Kindergeld gibt es für alle nur noch bis zum 18. Lebensjahr.
Hunderte von grenzgängern sind bereits der Aufforderung der Gewerkschaften nachgekommen und haben sich mit einem Einspruch an das Verwaltungsgericht in Luxemburg gewandt.