Luxemburg und seine Familienreform
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 20/10/2014 um 00:10
Familienfreundliche Gesetzesänderungen sehen anders aus.
Wer zukünftig eine Famile gründen will, bekommt weniger Geld von Luxemburg – ganz gleich, ob Grenzgänger oder Ansässiger.
Besonders hart treffen die Pläne von Luxemburgs Regierungschef Xavier Bettel kinderreiche Familien.
So müssen Familien mit drei Kindern bald mit 2.800 Euro weniger auskommen.
Zukünftig soll es aber für alle Neugeborenen den gleichen Betrag geben, zusammengesetzt aus Kindergeld und dem Kinderbonus.
Aktuell hängen gesamten die Bezüge einer Familie davon ab, wieviele Kinder da sind und in welchem Alter sie sich befinden.
Für Familien mit einem Kind ändert sich kaum etwas – Familien mit zwei oder mehr Kindern haben künftig deutlich weniger Geld zur Verfügung:
Beispiel 1: Zwei Kinder unter 6 Jahre:
Bekommt eine Familie nach Inkrafttreten des Gesetzes zwei Kinder, so verringern sich die Bezüge um 773,76 Euro im Jahr (64,48 Euro/Monat).
Beispiel 2: Drei Kinder unter sechs Jahre:
Eine Familie mit drei Kindern unter sechs Jahre bekommt im Jahr rund 2.860 Euro weniger an Bezügen (etwa 238 Euro/Monat).
Hier die Änderungen im Vergleich:
1 Kind |
|||
aktuell (Kindergeld + Bonus) |
nach dem neuen Gesetz | monatliche Differenz | |
Kind bis 6 Jahre | 185,60€ (Kindergeld) + 76,88€ = 262,48€ |
265€ (montant unique) | + 2,52€ |
Kind vom 6 bis 11 Jahre | 185,60€+ 76,88€ (Bonus) + 16,17€ (maj.) = 278,65€ |
265€ + 20€ (maj.) = 285€ |
+ 6,35€ |
Kind ab 12 Jahre | 185,60€ + 76,88€ (Bonus) + 48,52€ (maj.) = 311€ |
265 + 50 = 315€ |
+ 4€ |
2 Kinder |
|||
aktuell (Kindergeld + Bonus) | nach dem neuen Gesetz | monatliche Differenz | |
Kind bis 6 Jahre | 440,72€ + (76,88€x2) = 594,48€ |
265 + 265 = 530€ |
– 64,48€ |
Kind vom 6 bis 11 Jahre | 440,72€ + (76,88€x2) + (16,17€x2) = 626,82€ |
(265×2) + (20×2) = 570€ |
– 56,82€ |
Kind ab 12 Jahre | 440,72 + (76,88€x2) + (48,52€x2) = 691,52€ |
(265×2) + (50×2) = 630€ |
– 61,52€ |
3 Kinder |
|||
aktuell (Kindergeld + Bonus) | nach dem neuen Gesetz | monatliche Differenz | |
Kinder bis 6 Jahre | 802,74€ + (76,88€x3) = 1.033,38€ |
(265×3) = 795€ |
– 238,38€ |
Kind vom 6 bis 11 Jahre | 802,74€ + (76,88€x3) + (16,17€x3) = 1.081,89€ |
(265×3) + (20×3) = 855€ |
– 226,89€ |
Kind ab 12 Jahre | 802,74€ + (76,88×2) + (48,52×3) = 1.1178,94€ |
(265×3) + (50×3) = 945€ |
– 233,94€ |
4 Kinder |
|||
aktuell (Kindergeld + Bonus) | nach dem neuen Gesetz | monatliche Differenz | |
Kinder bis 6 Jahre | 1.164,56€ + (76,88×4) = 1.472,08€ |
265 x 4 = 1.060€ |
– 412,08€ |
Kind vom 6 bis 11 Jahre | 1.164,56€ + (76,88×4) + (16,17×4) = 1.536,76€ |
(265×4) + (20×4) = 1.140€ |
– 396,76€ |
Kind ab 12 Jahre | 1.164,56 + (76,88×4) + (48,52×4) = 1.666,16€ |
(265×4) + (50×4) = 1.260€ |
– 406,16€ |
Auch die Schulanfangszulage soll sich ändern – auch bei diesem Bezug haben Familien mit zwei oder mehr Kindern das Nachsehen.
Wann genau das neue Gesetz in Kraft treten soll, ist noch offen.
Auch muss das Parlament den Reformen zustimmen.
Ebenfalls sind einige Sonderfälle noch nicht geklärt.
Wie verhält es sich zum Beispiel, wenn Familien bereits Kinder haben, die noch nicht von dem neuen Gesetz betroffen sind und dann erneut Nachwuchs erwarten?
Was ist mit Patchwork-Familien?
Es gibt sicher noch viel zu klären bei einer so umfassenden Reform.
Schade, dass in vielen Fällen Familien die Verlierer sind.
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Siddy74
[i]Dann habe ich auch mal eine Frage. Erziehungszulage für 24 Monate im April 2014 beantragt (Kind geboren Jan.14).
Da im ersten Jahr Elterngeld höher ist bekomme ich trotzdem im 2. Jahr die Erziehungszulage? [/i]
Aus dem Bauch heraus würde ich mal JA sagen, da Kind in 2014 geboren wurde. Aber das sind in meinen Augen noch alles Spekulationen da vom Parlament eh noch nix beschlossen wurde und es noch einige Dinge zu klären gibt (s.o.). Da könnten noch ein paar "kleine Details" nachkommen.
Michael125
Dann habe ich auch mal eine Frage. Erziehungszulage für 24 Monate im April 2014 beantragt (Kind geboren Jan.14).
Da im ersten Jahr Elterngeld höher ist bekomme ich trotzdem im 2. Jahr die Erziehungszulage?
Siddy74
So habe ich das auch gelesen & verstanden, alle Kinder ab 2015 betrifft das.
Sofern dieses Gesetz dann verabschiedet wird mit allen Punkten, sehe ich das richtig, für alle vor 2015 geborenen Kinder ändert sich nichts?
d.h. wir bekommen zweimal jährlich unseren Ausgleich auch mit den alten Beträgen?
So zumindest habe ich den Artikel und den Beitrag auf guichet.lu verstanden!