Luxemburgs Parlament hat am Mittwoch den neuen Strafenkatalog für Autofahrer mit großer Mehrheit abgesegnet.
57 von 60 Parlamentariern stimmten für die neuen Regeln, die bereits zum 1. Juni 2015 in Kraft treten werden.

Der neue Strafenkatalog sieht teilweise sogar eine Verdopplung einiger Sanktionen vor, außerdem kommen neue Maßrgelungen hinzu.
So ist zum Beispiel nicht mehr nur die Benutzung eines Handys oder Smartphones am Steuer tabu – der Gesetzestext wurde auch um ein Verbot für Tablets erweitert.

Ebenfalls neu und, angesichts des hohen Verkehrsaufkommens besonders im Berufsverkehr, sicher sinnvoll ist die Tatsache, dass es künftig Punkte bei Nichteinhaltung eines Mindestabstandes gibt.

 Verstoß  Punkte bisher Punkte ab 1. Juni 2015
 Fahren unter Alkoholeinfluss 0,8-1,2 Promille  2  4
 Fahren unter Alkoholgenuss ab 1,2 Promille  4  6
 Fahren unter Einfluss von Drogen/Medikamenten  4  6
 Gebrauch eines Handys/Smartphones am Steuer  0  2
 Gebrauch eines Tablets am Steuer  0  2
 Nichteinhalten des Mindestabstands  0  2
 Nichttragen des Sicherheitsgurts / Falscher Gebrauch des Kindersitzes  1  2
 Falsches Einfahren einer Einbahnstraße  0  2
 Nichttragen des Helms  1  2
 Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 Prozent des erlaubten Tempolimits (min. 40km/h über dem Maximum, Führerscheinentzug) 2 4
 Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Prozent des erlaubten Tempolimits (min. 20km/h über dem Maximum)  4  6

Kein Unterschied ob Grenzgänger oder nicht

Wer sich im Ausland als Verkehrsrowdy aufführt, hat künftig schlechtere Chancen, ungestraft davonzukommen.
Wenn am 6. Mai 2015 eine überarbeitete EU-Richtlinie in Kraft tritt, gelten verschärfte Bedingungen.
Die EU-Staaten haben dann Zugriff auf alle Kraftfahrzeugregister. „Auch deutsche Behörden können das Fehlverhalten eines deutschen Bürgers im Ausland dann ahnden.

Was das neue Punktesystem in Luxemburg angeht, ist auch fr Grenzgänger wichtig.
Hat ein Grenzgänger zwölf Punkte aufgebraucht, wird ihm der Führerschein abgenommen.
In Deutschland darf er allerdings weiterfahren, das Fahrverbot gilt dann nur für das Großherzogtum.