Für viele Grengänger ist ein vernünftiges Auto enorm wichtig, verbringt man doch als Pendler eine Menge Zeit im Fahrzeug.
Doch Worauf muss man achten, wenn es Zeit für ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen


Kauf von Privat

Beim Kauf von privat sollte man bedenken, dass sich oft zwei Laien gegenüberstehen. Es ist also immer zu hinterfragen, ob der Verkäufer einen vertrauenswürdigen Eindruck macht. Auch die Fahrzeugdokumente können Hinweise auf die Seriosität des Verkäufers liefern, z.B. wenn kein oder nur ein lückenhaftes Inspektions-Scheckheft vorliegt. Vorsicht vor kaschierten Mängeln: Ein nicht gewaschenes Fahrzeug erschwert die Kontrolle der Karosserie-Oberfläche.

Sind etwa die Reifenflanken mit schwarzer Reifenfarbe geschwärzt, können damit Alterungsspuren der Reifen kaschiert worden sein. Glänzt im Motorraum alles wie neu, könnten Leckstellen verheimlicht werden. Zudem ist es ratsam, sich im Vorfeld eine Übersicht über alle Schwachpunkte des gewünschten Modells zu verschaffen. Der ADAC stellt dafür hier eine umfangreiche Checkliste zum Download bereit. Um ein Restrisiko einzuschränken, sollte der potenzielle Käufer Wert darauf legen, dass das Fahrzeug in einer Werkstatt geprüft wird.

Ebenso wie der Händler muss ein privater Verkäufer grundsätzlich für Sachmängel haften, er kann diese Haftung im Vertrag jedoch vollständig ausschließen. Fast alle im Handel erhältlichen Vordrucke enthalten einen entsprechenden Ausschluss. Ansprüche können dann nur hergeleitet werden, wenn ein Mangel nachweislich arglistig verschwiegen wurde oder der Verkäufer (am besten schriftlich) bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs bestätigt hat (z.B. Zubehör, Unfallfreiheit). Ein solcher Haftungsausschluss ist nicht zulässig, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und den Wagen an eine Privatperson verkauft. Beim Verkauf von Unternehmer an Unternehmer ist der Ausschluss erlaubt. 

Der Kauf beim Händler

Der Kauf beim Händler bietet den Vorteil, dass dieser mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss. Die Frage der Mangelhaftigkeit muss aber immer anhand des Einzelfalls geklärt werden. Anzeichen für die Seriosität eines Händlers können sein, dass es sich um einen Markenhändler handelt oder er das Zusatzzeichen „Meister des ZDK“ führt. Wichtig ist, dass der Text des Inserats und die mündlichen Aussagen mit dem schriftlichen Kaufvertrag übereinstimmen.

Händler sprechen mögliche Mängel nicht immer von sich aus an; im Vertrag sollte festgehalten werden, welche Mängel vom Verkäufer behoben werden. Der Käufer sollte nach fälligen Inspektionen oder anstehenden Reparaturen fragen. Der Käufer kann einen Ausdruck der sogenannten Fahrzeughistorie verlangen, auf die Markenhändler für Gebrauchtwagen ihrer Vertragsmarke in der Regel Zugriff haben.


Der Kauf im Internet

Hier gilt es, die Homepage des Vertragspartners genau anzusehen und das Impressum zu prüfen. Seriöse Unternehmen informieren über ihre Identität. Die Postanschrift sollten angegeben und die Geschäftsbedingungen verständlich sein.

Angebot und Bestellung sollten ausgedruckt werden, um beweisen zu können, was tatsächlich vereinbart wurde. Ratsam ist es also, sich schon im Vorfeld viele Informationen vom Fahrzeug schicken zu lassen. Wurde eine längere Anfahrt zum Händler fällig, besteht Anspruch auf Schadensersatz, falls sich die Angaben zum Fahrzeug als falsch erweisen. Falsche Angaben im Internet stellen eine unlautere Bewerbung dar.

Quelle: ADAC