logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Besteuerung von Grenzpendlern - Besteuerung ausgesetzt!!!! BMF-Schreiben vom 12. April  

Profilbild von
4711banane
1 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Beim BMF gefunden - siehe Link unten:

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Luxemburg/004__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL [email protected] DATUM 12. April 2011

BETREFF Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg GZ IV B 3 - S 1301-LUX/10/10003 IV A 3 - S 0338/11/10004 DOK 2011/0293545 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung des Arbeitslohns unbeschränkt steuerpflichtiger Grenz-pendler, die nach Luxemburg einpendeln, Folgendes: Im Hinblick auf zurzeit mit Luxemburg geführte Konsultationsverhandlungen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern sind Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume bis 2010 für unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, die nach Luxemburg einpendeln und deren in Deutschland zu versteuerndes Einkommen ausschließlich auf Arbeitslohn beruht, der auf Urlaubstage, Krankheitstage, Betriebsausflüge, Weiterbildungen und Vorträge in Deutschland entfällt, auszusetzen (§ 165 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Satz 4 AO). Entfällt der Arbeitslohn solcher Grenzpendler nur zum Teil auf solche Tage, ist die Steuerfestsetzung insoweit vorläufig durchzuführen (§ 165 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AO). Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Müller-Gatermann


Anonymous
Profilbild von
flterc
27 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Bedeutet konkret? Vor allem der letzte Satz macht mich stutzig.


Profilbild von
obitwo
324 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Das bedeutet: Bist Du nur in Luxemburg beschäftigt und hast außerhalb Luxemburgs NUR Urlaubstage, Krankheitstage usw., wird zunächst in Deutschland NICHT versteuert. Hast Du auch außerhalb Luxemburgs Arbeitstage, die entgolten werden, werden die genannten Tage in die ohnehin erforderliche Versteuerung in Deutschland einbezogen. Die Versteuerung erfolgt aber hinsichtlich der genannten Tage VORLÄUFIG.


Profilbild von
flterc
27 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Ah, ok. Danke.


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Gilt das auch für Zeiträume nach 2010 sprich ab 2011? Oder bin ich da zu voreilig? Oder das ist noch nicht entschieden...?


Profilbild von
obitwo
324 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

"Im Hinblick auf zurzeit mit Luxemburg geführte Konsultationsverhandlungen..." sagt doch eigentlich schon alles. 😉


Profilbild von
gustavv1234
81 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Das war doch nie strittig, dass Leute, die zu 100% in Lux arbeiten in Deutschland nix zu versteuern haben, also auch keine Urlaubs- und Krankheitstage. Was die anderen angeht, also solche die auch mal ausserhalb Luxembourgs arbeiten, so wird hier zur Zeit verhandelt.


Profilbild von
Kurtis
216 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

@gustavv1234

Leider war genau DAS zu guter Letzt auch strittig !!!!!!!! Das Schreiben gibt lediglich diesbezüglich (also das von dir als "nie strittig" bezeichnete) leichte Entwarnung.

Daher gilt weiter: Leider nichts Neues - und auch nichts positives ...:-(


Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

heisst das, dass die besteuerung von urlaubs-und krankheitstagen ein thema ist ?:cry:


Profilbild von
Toleranter
218 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

@pad,

ja - das ist genau das Thema. Nochmal kurz zur Klarstellung: 100 % nur in Lux gearbeitet: "Eigentlich" - wohl gemerkt EIGENTLICH gar nichts mit der Steuerproblematik zu tun. Einzelne Tage in DE gearbeitet: Unstrittig das diese Tage in DE zu versteuern sind, ABER: die Urlaubstage, Krankheitstage etc. dann ebenfalls anteilig auf die aud DE anzurechnende Tage. Und nun zum zusätzlichen Problem: Die Weiterbildungstage will DE und Lux besteuern - keine Einigung aktuell Nun zum BMF Schreiben: Die Urlaubstage und Krankheitstage- egal ob 100% in Lux gearbeitet oder einzelne Tage in De -, möchte/wollte das Finanzamt DE ebenfalls in De versteuert wissen - das ist nun vorerst mit diesem Schreiben ausgesetzt. Nicht mehr und nicht weniger.

Zu deutsch: Was wohl jeder Grenzgänger als "das war doch wohl klar" bezeichnen würde, war und ist eben NICHT klar ...daher das Schreiben.


Profilbild von
schreiberlein
217 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Urlaubs- und Krankheitstage standen nicht zur Debatte und werden es wohl auch nicht. Vielmehr geht es um sog. "Unproduktive" Arbeitstage, wie zum beispiel Fortbildung, Betriebsausflugec. Darüber müssen sich D und Lux einig werden für die Zukunft - und da es eine "Amnesie" solcher Tage für die Vergangenheit gibt, was das Schreiben besagt, wird die Zukunft so ähnlich aussehen. Urlaubs- und Krankheitstage werden sicher auch in Zukunft nicht in D versteuert. Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß.


Profilbild von
Toleranter
218 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo schreiberlein,

das ist - wirklich LEIDER ! -so nicht ganz korrekt was du schreibst. Zu 100% korrekt ist das mit der Findungsphase bezgl. der unproduktiven Tagen, aber die Urlaubs-und Krankheitstage standen und stehen noch immer zur Debatte und sind nicht vom Tisch - auch wenn "wir" alle das nicht verstehen und einsehen wollen. Und eine Amnestie (Amnesie ist was anderes ...:-)) ist das Schreiben auch nicht. Das Argument des Verwaltungsaufwandes als "Hinderungsgrund" ist leider nur ein "Wunschdenken" ... Es bleibt spannend ...


Profilbild von
schreiberlein
217 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Sorry, Tippfehler. Ja, es bleibt spannend. Aber da jeder Urlaubstage hat, wäre dann auch jeder GG zu eine Steuererklärung verpflichtet. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Aber warten wir ab.


Anonymous
Anonyme

Offline

13 Jahren  ago  

eine besteuerung in D der urlaubs-und krankheitstage kann auch vorteilhaft sein. das L einkommen verringert sich. in D sind nur ein paar tausend (wenn überhaupt) zu versteuern.. zu einem anderen steuersatz als in L --