logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der SP 98 steigt um einige Cent
Forum / Allgemeines

vom diplome` zum gradue? Wie bilde ich mich weiter?  

Profilbild von
meromelie
12 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Moien, ich bin Krankenschwester und habe den Titel Infirmiere diplome´. jetzt hab ich erfahren, dass man durch Weiterbildung sein Gehaltsstufe steigern kann wenn man als Inf. gradue`anerkannt wird. Welche Maßnahmen muß ich machen? Und ist der Arbeitgeber verpflichtet, mich darin zu unterstützen? Vielen Dank für die Hilfe mero


Profilbild von
Jummma
11 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Salut, wenn Du unter Weiterbildung ein berufsbegleitendes Studium oder Vollzeitstudium verstehst, ist dies durchaus möglich. Durch "normale" Fortbildungen/Formationen ist eine "Karriereeinstufung vom diplômé zum graduée nicht möglich, da beides für sich eigenständige Berufe sind. Wenn Dein Arbeitsvertrag unter den SAS Kollektivvertrag fällt, würde sich in Deinem Fall ein Gehaltsvorteil von 88 Punkten ergeben (bezogen auf den Karriereanfang). Ob Dein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist dies zu genehmigen weiß ich leider nicht. Ein berufsgeleitendes Studium setzt normalerweise eine Reduzierung deiner Wochenarbeitszeit voraus, vorausgesetzt Du arbeitest aktuell 40h/Woche. Viele Hochschulen formulieren die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auch als ein Aufnahmekriterium, da sonst das Arbeitspensum nicht zu schaffen ist. Bei der Reduzierung der Wochenarbeitszeit muss dann spätestens Dein Arbeitgeber mitspielen. Ich würde Dir empfehlen bei Deinem Arbeitgeber einfach mal nachzufragen ob dies grundsätzlich möglich ist und ob sogar aktuell Bedarf an graduiertem Personal besteht. Falls ja, würde ich mir dann schriftlich zusichern lassen, bei erfolgreichem Abschluss auch tatsächlich in der entsprechenden Karriere eingruppiert zu werden. Der Optimalfall wäre natürlich, wenn Du während Deines Studiums als "graduée en formation" bezahlt wirst. Beste Grüße


Profilbild von
sheriff
161 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Arbeitgeber NICHT dazu verpflichtet ist den Titel Infirmière Gradué gehaltsmäßig anzuerkennen.. Also besser vorher genau beim AG erkundigen!