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Forum / Steuern und Finanzen

Zuzahlung in D bei Reha?  

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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Hallo,

nach einer med. Reha, die die dt. Rentenversicherung übernommen hat (wird später wohl mit der lux. Rentenversicherung verrechent), muss ich nun 350 Euro (35 Tage x 10 Euro) zuzahlen.

Frage: gilt dies auch für Grenzgänger? Muss ich in der deutschen Rentenversicherung diesen Betrag zahlen, den sie ja dann auch der lux. Rentenversicherung weitergeben müsste?


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abc123
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9 Jahren  ago  

du musst zahlen, allerdings max 28 Tage pro Jahr für krkh oder reha


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CaptainHook
626 Messages

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9 Jahren  ago  

Danke, habe bei Rentenvers. in D angerufen. Die 28 Tage gelten wohl nur wenn die KK die Reha bezahlt. Muss leider die 350 Euro zahlen. Pech.


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abc123
535 Messages

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9 Jahren  ago  

Ich habe 14 Tg im Krkh verbracht und anschließend 3 Wochen Reha, habe anschließend für 28 Tage bezahlt. Reha wurde von RV bezahlt also nicht Krankenkasse Ambulante und stationäre Kuren (Rehabilitationsmaßnahmen): Hier zahlen Sie grundsätzlich zehn Euro pro Tag für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Zuzahlung auf 28 Tage jährlich begrenzt wird: Beispielsweise, wenn Sie direkt vom Krankenhaus in die Anschlussheilbehandlung kommen. Die Zuzahlung für Ihre Zeit im Krankenhaus wird dabei angerechnet. Kenntnisstand allerdings 2009)


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CaptainHook
626 Messages

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9 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Infos!


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Juergen1964
833 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo,

bei meiner Langzeit- Reha gabs kein Zugriff auf die Deutsche Rentenkasse.

Da ich schon 10 Jahre in Lux. gearbeitet hatte.


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LuxHilfekommt
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9 Jahren  ago  

Hallo.

Wenn du in der Medico Chirurgicale hier in Luxemburg Mitglied wärst würde die das übernehmen,

aber der Beitrag einmal im Jahr liegt bei 350 Euro, dafür übernimmt diese Zusatzkasse aber sehr viel!!!

Hier die Adresse:Nos bureaux

49, rue de Strasbourg Luxembourg-Gare

Heures d'ouverture de 8.45 à 11.45 et de 13.00 à 17.00 heures

Tel:Centrale téléphonique

(+352) 49 94 45 - 1