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Forum / Allgemeines

Anrecht auf Bestätigung beruflichen Tätigkeiten  

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JDore
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9 Jahren  ago  

Hallo Zusammen, ich möchte wissen ob nach einer langjährigen Beschäftigung in Luxemburg ein Anrecht auf Bestätigung/Bescheinigung über berufliche Aufgaben/Tätigkeiten besteht und wenn ja ... wo und wie wird das juristisch definiert. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus JDore


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abc123
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9 Jahren  ago  

Das Arbeitszeugnis

Nach Beendigung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Anfrage hin ein Zeugnis ausstellen, welches das Datum des Beginns und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die Art der besetzten Stelle oder, gegebenenfalls, die nacheinander besetzten Stellen sowie die Zeiträume, während denen diese besetzt wurden, enthalten muss.

Dieses Zeugnis darf keinerlei tendenziöse oder für den Arbeitnehmer nachteilige Angaben enthalten.

Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags ist das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer auf dessen Anfrage hin mindestens acht Tage vor Ablauf des Vertrags auszuhändigen (Muster 12).

Im Gegensatz zu der in Deutschland üblichen Praxis, ist es nicht notwendig, ein Empfehlungsschreiben auszustellen.


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JDore
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9 Jahren  ago  

Danke sehr .... juristische Grundlage hier für können Sie mir nicht nennen?


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abc123
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9 Jahren  ago  

Chambre des Métiers

[email protected]

Numéro ISBN: 978-2-919932-37-5


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JDore
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9 Jahren  ago  

Danke sehr ... Sie haben mir sehr geholfen


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

In Luxemburg wird im allgemeinen nur eine Arbeitbescheinung ausgestellt.

Machtl auch Sinn.


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abc123
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9 Jahren  ago  

jedenfalls nicht so verlogenwie in D