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Forum / Familie und Gesundheit

Krankenversicherung Kinder  

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Katharina66
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9 Jahren  ago  

Ich arbeite in Lux, mein Mann in D und ist privat versichert. Meine Kinder sind bei mir familienversichert. Mir wurde jetzt von der KV mitgeteilt, dass meine Kinder nicht weiter bei mir versichert werden können, da mein Mann privat versichert ist und sein Einkommen höher ist als meins. Beim Abschluss seiner privaten Versicherung war ihm mitgeteilt worden, dass dies auf die Familienversicherung keinen Einfluss habe, da für Grenzgänger andere Bestimmungen gelten. Hat hier jemand nähere Infos oder Erfahrungen - muss ich meine Kinder tatsächlich jetzt privat versichern??


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LaLa1
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9 Jahren  ago  

Bei mir haben sie bei meinem zweiten Kind auch plötzlich gehadert. Da musste ich dann sämtliche Beweise abgeben, dass ich der Hauptverdiener bin. Die scheinen da alle nochmal drauf hingewiesen worden sein, vor 2 Jahren hat da noch kein Hahn nach gekräht. :-/


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info
3569 Messages

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9 Jahren  ago  

ob privat oder gesetzlich versichert ist nicht der große Unterschied, grundsätzlich ist die KV der Kinder am Wohnort, sofern ein Elternteil hier versichert ist.

Lediglich Beamte bilden hier eine Aussnahme.


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Nur zur Bestätigung der Antwort von "info" hier der Eintrag in den FAQs der CNS unter http://www.cns.lu/files/publications/FrontaliersDL.pdf:

"Bei wem sind die Familienangehörigen zu versichern, wenn Ihr Ehepartner / Lebenspartner in Deutschland eine berufliche Tätigkeit ausübt? Wenn Ihr Ehepartner / Lebenspartner in Deutschland beruflich tätig ist, dann müssen Ihre Familienangehörigen bei diesem versichert werden. Bei Aufenthalt in Luxemburg haben die Familienangehörigen nur Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen. Hierfür ist eine von der deutschen Krankenkasse ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen."


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info
3569 Messages

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9 Jahren  ago  

Die Antwort ist nur nicht ganz klar bei den FAQ's.

Wie gesagt, ein Beamter ist natürlich beruflich in Deutschland tätig und trotzdem gilt diese Vorgabe nicht. Ein selbstversicherter Selbständiger muss die Kinder hingegen mit versichern.