Hallo, wir haben letztes jahr im September ein Haus gekauft, das wir noch renovieren und noch nicht bewohnen. Ich kann ja meine Schuldzinsen absetzen - muss ich die nur in Feld 1019 eintragen oder auch in 1047? Da es nicht bewohnt ist tippe ich nur in 1019? Bleibt dann das gesamte Feld L2 leer? Kann ich auch die Kaufnebenkosten (Notar, Makler) absetzen (ist das dann in Feld D2 einzutragen?)? Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Wenn das Haus noch nicht bewohnt wird kannst du die Schuldzinsen unbegrenzt angeben und sogar teilweise Renovierungskosten und Notarkosten (Grundschuldeintrag) anrechnen lassen. Siehe Details dazu in diesem Thema:
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=15167&page=1#Item_8
ok, dann die schuldzinsen nur in 1019, da ja unbewohnt, und das in voller Höhe. Kaufpreis,Notarkosten (auch Makler?) fallen dann unter "Erwerb und Veräußerung von Immobilien". Mir ist nur noch nicht klar an welcher Stelle ich die Handwerker-&Architektenrechnung angeben kann. danke!!
Notarkosten werden meines Wissens nach nur für die Eintragung der Grundschuld anerkannt. Sontige Gebühren und Maklerkosten werden wohl nicht akzeptiert. Ich hatte noch Rechnungen angegeben (z.B. Türen und Einbau), die ich als Werbungskosten in Feld 1027 eingetragen hatte. Diese "Verluste" dienen allerdings nur zur Ermittlung des fiktiven Einkommens um den Einkommensteuersatz festzulegen, d.h. die Steuerersparnis ist viel niedriger, als wenn die Kosten direkt von der Steuer abgesetzt werden würden (wie es bei Gebietsansässigen gemacht wird).