logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der SP 98 steigt um einige Cent
Forum / Steuern und Finanzen

Riester für Grenzgänger: Die Realität  

Profilbild von
Maacher
89 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Wer erinnert sich noch an die Diskussionen ums Riestern vor einigen Jahren? Erst nach einiger Zeit sprach der BMF Klartext und erklärte Versicherte in Luxemburg zum zulagenberechtigten Personenkreis. Das wurde bald wieder geändert, gefördert werden mittlerweile nur Altverträge vor dem 1.1.2010.

Dass dies in mehrerlei Hinsicht erklärkungsbedürftig ist war im Vorfeld klar. Also haben wir bei unserem Riester-Anbieter stets jährlich durch Beigabe der Dokumente auf die spezielle Situation hingewiesen und dies vereinzelt auch in Telefonaten geklärt. Auf die ersten Zulagen durften wir Jahre warten, und vor einiger Zeit wurden alle wieder zurückgefordert, da wir angeblich nicht zulagenberechtigt seien. Wir haben Widerspruch eingelegt, die behördlichen Mühlen mahlten weiter. Angeblich hätten wir die Rentenzahlungen in Luxemburg nicht nachgewiesen. Stimmt zwar nicht, aber seis drum, wir haben alles nochmal nachgereicht. Im April 2015 nun die Folgebescheide. Unsere Zulagen haben wir wieder zurückerhalten bis auf wenige Jahre, für die wir angeblich den Antrag zu spät eingereicht hätten. Diese Zulagen seien komplett verloren! Man führe sich das mal vor Augen: Wir warten Jahre auf Bearbeitung und wenn man selbst ein paar Wochen zu spät ist wird aufgrund eines Formfehlers nichts mehr gefördert. Seitdem spielen wir Pingpong mit Anbieter und Riesterstelle, wer wann was abgegeben hat oder nicht. Jeder zeigt auf den anderen. Wir sind uns sicher alles richtig, vollständig und fristgerecht gemacht zu haben (nicht zuletzt haben wir auch den ersten Anträgen hinterhertelefoniert, um genau das sicherzustellen), aber behaupten kann man ja viel, gerichtsfest nachweisen ist da schon schwieriger.

Eine erste Hochrechnung ergab für uns zusätzliche Kosten von mehreren Hundert Euro, da durch den erneuten Eingang der Zulagen jedesmal Gebühren beim Anbieter fällig werden. Für zukünftige Zulagen könne uns außerdem von der Zulagenstelle nicht zugesichert werden, daß auch diese zuerst überwiesen, dann zurückgefordert und dann nochmal überwiesen werden. Selbst wenn wir alles mit einreichen würden. Denn die Computer würden das halt manchmal so machen, da könne man auch nix dran ändern. Die zusätzlichen Kosten im konstanten Wiederholungsfalle wären für uns vierstellig.

Wir fragen uns, warum es möglich ist bestehendes Recht zu verletzen und rechtmäßig erhaltene Zulagen überhaupt zurückzufordern. Eine Erstattung der zusätzlich anfallenden Gebühren wird kategorisch abgelehnt. Das Pochen auf eine angeblich verspätete Abgabe von wenigen Wochen empfinden wir als unverschämt angesichts der Wartezeiten von mehreren Jahren bei der Bearbeitung mancher Anträge.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und mag diese teilen oder kann uns gar Hinweise zum richtigen Umgang mit diesem Thema geben?


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Was um alles in der Welt hat dich dazu bewogen in Deutschland eine Riesterrente zu machen?

Als Grenzgänger hättest du in das Luxemburger Gegenstück der Riesterrente gehen sollen.

Nebenbei gebe ich dir einen Rat, lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Sieh zu das du aus dem Ristervertrag raus kommst, jeder der rechenen kann wird bestätigen das du gerade schlechtem Geld gutes Geld hinter her wirfst.


Profilbild von
Hanna1
128 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Was ist das denn für ein Kommentar? Es geht doch nicht darum, wie sinnvoll man die Riesterrente nun findet. Das muss ja nun jeder selber entscheiden. Ich finde den Beitrag von Maacher sehr interessant. Es geht doch darum, ob Grenzgänger zulagenberechtigt sind oder nicht. Dass es da mehrmals eine gegensätzliche Entscheidung gab, wusste ich z.B. nicht. Gut auch der Hinweis, dass jetzt offiziell nur noch alte Verträge gefördert werden. Umso unmöglicher, dass die deutschen Behörden sich da so verhalten wie oben beschrieben! Toitoi für das weitere Vorgehen!!!


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Uns geht es genauso. Ständig werden die Zulagen zurückgebucht. Zu gutere Letzt die Zulagen seit 2008. Ob wir die jetzt aktuell wirklich wieder behalten dürfen ist unklar. Sämtliche Anträge und Anfragen wurden eingereicht. Info: Ich verstehe deinen Kommentar nicht. Was ist das lux. Gegenstück? Warum soll Riestern "schlecht" sein.


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@Hanna1

Ich denke das du meinen Hinweis nicht richtig verstanden hast und ich versuche es klarer zu machen.

1. Wer vorsorgen möchte und Grenzgänger ist der schneidet mit dem System in Luxemburg besser ab. Also hätte das bei einer Beurteilung der Möglichkeiten auffallen müssen. - Man kann privat Vorsorgen und Steuervorteile mit nehmen (google Zusatzrente Luxemburg) - oder den Riestereigenanteil da rein stecken: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/pension-volontaire/index.html 2. Wer den Verlauf der Auslegungsrichtlinie in Deutschland beobachtet hat dem muss klar sein das die Zulagen auch auf die Altverträge noch immer durch politsche Entscheidungen rückgängig gemacht werden können da diese unter Vorbehalt stehen. Was nützt es also in ein System zu zahlen bei dem in Zukunft einer auf die Idee kommen kann und erklärt "nö, leider gibts doch nix"?

Fazit: Rister ist rein vom Blickwinkel der Altersabsicherung ungeeignet und hat zusätzlich das Risiko auch noch die staatlichen Zulagen zu verlieren. Wenn das so kommen würde ist Riester für uns Grenzgänger eine reine Sonderabgabe für die Versicherungswirtschaft.

Wenn die Zulage weg ist bekommt man noch nicht mal das eingezahlte Geld zurück und ich frage dann schon nach dem Sinn dieser Vorsorge. ps. selbst mit der Zulage muss man sehr alt werden um ein Plusgeschäft zu machen.

Und diese alten Fragen haben auch heute noch ihre Gültigkeit: 1. Wurde Ihnen bei Vertragsabschluss auch mitgeteilt, dass Sie nach Auszahlung der Rente die Summe als Einkommen versteuern müssen? 2. Wurden Sie darüber informiert, dass Sie mit der Wohnriester eine zweckgebundene Versicherung abgeschlossen haben und am Lebensabend bauen oder Wohneigentum erwerben möchten, damit Sie die staatliche Förderung nicht zurückzahlen müssen? 3. Hat man Sie darauf hingewiesen, dass Sie den Anspruch auf die staatlichen Zulagen verlieren, sobald Sie Ihren Wohnsitz aus Deutschland abmelden?


Profilbild von
Hanna1
128 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Danke, Info! Jetzt wird es in der Tat um einiges klarer, was Du gemeint hast.


Profilbild von
Fredde
339 Messages

Online

9 Jahren  ago  

Eine kleine Klarstellung zu Punkt 3 von Info:

Dies galt nur bis zum Jahre 2007. Seit diesem Jahr kann man zumindest in der EU umziehen ohne den Anspruch zu verlieren (EuGH Urteil).

Unter gewissen Umständen lohnt sich ein Riestervertrag auch für Grenzgänger (Risiko hin oder her). Insbesondere für mittelbar Zulagenberechtige (Also Partner ist zulagenberechtigt) mit Altevertrag. Da zahlt man dann 60 Euro im Jahr ein und bekommt seine Zulage.

Auch kann es sinnvoll sein wen man weniger als 90% in Lux an Einkommen hat. Dann kann man nämlich nicht in das LUX System einzahlen.

Also so ganz pauschal kann man das also nicht sagen. Für Beschäftigte die voll in LUX arbeiten ist das LUX system sicher die bessere Lösung, es gibt aber auch andere Fälle.


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Jetzt brauche ich mal weitere Informatioen.

Also die Riesterrente bekommt man ja nach meinem Stand ab 67 und mit 75 Jahren hat man erst den break even erreicht, dh das eingezahlte Geld und die Zulagen wieder raus. Mit dem 85 Lebensjahr hat man eine halbwegs "akzeptable" Rendite die zwischen 3.5 und 3.75% liegt. Erst mit 95 Lebensjahren hat man tatsächlich was raus bekommen und liegt so bei ca 4.5%. Um es mit den Daten der Lebenserwartung hier mal zu erklären, erst wenn man um 1990 und später geboren wurde hat man ein statistische Lebenserwartung >75 Jahre. Wer also vor 1990 geboren wurde wird statistisch gesehen eher sterben als den break even der Riesterrente zu erreichen.

Das alles natürlich vor Steuer (die Zulagen von heute, sind die Steuern von morgen) mit den Riester Sonderauflagen im Erbrecht und der Wahl des Wohnort.

Alternative 1 Jetzt können wir mal ausrechnen was passiert wenn man den Eigenanteil freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung in Luxemburg einzahlt und zB bereits mit 57 in den Vorruhesand geht. Man bezieht ja dann bereits 10 Jahre eine erhöhte Rente bevor Riester überhaupt anfängt etwas zu bezahlen.

Alternative 2 Private Vorsorge, Rentenbezug ab 60 mit 50% Einmalzahlung und 50% als monatliche Rente.

Beide Alternativen schränken niemanden in der Wahl des Wohnort ein und ich konnte bei keinem Riesteranbieter irgend ein Angebot finden das nach sachlicher Berechnung auch nur im Ansatz Sinn gemacht hätte.

Aber wie vorn bereits beschrieben, wenn es was anderes gibt bitte posten.


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Geht den Alternative 1 überhaupt? Man kann doch nicht mit 50 in Lux. aufhören zu arbeiten und dann bis 57 freiwillig die gesetzliche Rentenversicherung weiterzahlen, um dann in den Vorruhestand zu gehen.


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich glaube ich verstehe das Problem hier nicht. Ich selbst besitze eine Riesterrente und finde sie gut, da ich zum mittelbaren Förderkreis gehöre. Meine Frau gehört dementsprechend zum unmittelbaren Förderkreis und bekommt für uns alle sämtliche Leistungen, ohne Probleme.

Viele Grüße


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@CaptainHook

Ich habe zwar bei der Alternative 1 nichts davon geschrieben das man mit 50 aufhört zu arbeiten, aber selbst diese Frage kann man mit ja beantworten wenn man die Bedingungen für die freiwillige Weiterversicherung erfüllt. Im Link auf guichet wird dieser Fall erklärt.

Bei meinem Beispiel geht es darum das jeder die Rentenbeiträge freiwillig aufstocken kann und damit später eine höhere Rente erhält.


Profilbild von
Luxi1
642 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ich hatte mich mal erkundigt, danach zählten für den Renteneintritt mit 57 nur echte Versicherungszeiten (also Job und bei allem anderen, Ausbildung etc. bin ich mir schon nicht so sicher). Für den Eintritt mit 60 wurden auch die freiwilligen Versicherungszeiten mit berücksichtigt. Also mit 50 aufhörst, dann musst du schon 30 Jahre Rentenversicherung (ich GLAUBE inkl. Ausbildung etc.) hinter dir haben, dann kannst du dich freiwillig Weiterversicherung und mit 60 in Rente gehen. Soweit der aktuelle Stand, was ist, wenn wir mal alt sind, weiß der Himmel...


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

OK, war nicht 100 % das Thema, aber es wäre einfach zu schön, um wahr zu sein: Ich höre nach 25 pflichtversicherten Beitragsjahren mit 50 auf zu arbeiten und kaufe diese 10 Jahre im Alter von 60 Jahren nach. Sofern Schule und Studium angerechnet würden, dürfte ich dann ab 60 Rente erhalten?!

Bin nicht sicher, ob ich alles verstanden habe, was Guichet schreibt. Auf jeden Fall geht schon mal die freiwillige Weiterversicherung als Grenzgänger nicht, geht nur für Lux. Ansässige. Eventuell funktioniert es aber mit dem Nachkauf als Verheirateter, der nicht mehr arbeitet, da "Ehejahre" als Voraussetzung auch genannt werden. Sog. Ergänzungszeiten gehören auch dazu, also Schule und Studium.

5 Jahre früher Rentenzahlung erhalten, wäre schon attraktiv. Aber bis dahin sind diese Gesetze längst Makulatur.


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@CaptainHook

Oh Captain, zuviel Captain Morgan?

Auszug aus Guichet: "Die weitergeführten und Zusatzrentenversicherungen unterliegen nicht der Voraussetzung eines Wohnsitzes in Luxemburg und Grenzgänger können demnach ebenfalls in den Genuss dieser freiwilligen Versicherungen gelangen, sofern sie eine Mitgliedschaft von 12 Monaten während eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Einreichung des Antrags auf diese freiwillige Mitgliedschaft nachweisen können."


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Oh Info, zuwenig Infos?

Aus dem offiziellen Teil der CNAP: http://www.cnap.lu/fileadmin/file/cnap/publications/Publications_CNAP/Depliants/D_-_Informationen_zu_Rueckerstattung_und_Nachkauf.pdf

Anspruchsvorausetzungen Personen, welche ihre berufliche Tätigkeit entweder eingestellt oder vermindert haben, oder denen eine einmalige Beitragsnachentrichtung oder ein versicherungsmathematisches Äquivalent von einem ausländischen Rentensystem, das von keinem bi- oder multilateralen Abkommen über die soziale Sicherheit erfasst ist, oder von einem Rentensystem einer internationalen Organisation gewährt wird, können diese Zeiten mittels eines Nachkaufs von Versicherungszeiten decken oder vervollständigen unter der Bedingung, dass das Wohnsitzland Luxemburg1 ist, sowie dass sie eine Wartezeit von 12 obligatorischen Versicherungsmonaten nachweisen können. Diese Wartezeit kann mittels Rückerstattung der ausgezahlten Beiträge erfüllt werden.

Klein 1 heisst dabei: Die Wohnsitzklausel kann bei Anwendung des europäischen Sozialrechtes oder eines bilateralen Abkommens entfallen.

Was auch immer das bedeuten mag.

Zurück zu meiner Frage: würde es funktionieren wie oben von mir beschrieben mit 60 in Rente zu gehen durch den Nachkauf von Versicherungszeiten?