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elfe
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9 Jahren  ago  

Hallo, Mein Thread dieser Tage ist nicht auffindbar. Ich habe zwei Fragen: Die Anzahl nach Kindern bei der Berechnung des Kindergelded, ändert der sich mit der Selbstständigkeit eines Kindes? Also wird dann bei drei Kindern nur noch bezahlt, als wenn man zwei Kinder hätte. Bei zwei Kindern bekommt das Zweite Kind ab 12 Jahre ca 240 Ruro, das Dritte 330 Euro ca. Versteht ihr, wie ich es meine? Zweite Frage: vor einigen Jahren hiess es, ab 18 Jahre kein Kindergeld mehr in Luxemburg. Erst jetzt erfuhr ich, dass bei Ausbildung und Studium doch bezahlt wird. Hat jemand Erfahrung, für wieviel Hagre nachbezahlt wird?


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

Hallo elfe,

erklär mal deine 1.Frage näher; ich verstehe es irgendwie nicht so ganz....

Antwort zur zweiten Frage:

Zum Oktober 2010 hatte Luxembourg das Gesetz für den Kindergeldbezug geändert; weggefallen waren volljährige Kinder in Berufsausbildung und volljährige Kinder im Studium. Für die Kinder im Studium gab es als Alternative "CEDIES-Leistungen", nach langem hin und her auch für die Kinder der Grenzgänger.

Allerdings hatte hier jemand gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Luxembourg musste für die volljährigen Kinder in Berufsausbildung wieder "zurückrudern". Für diese gibt es dem Grunde nach wieder Kindergeld in Luxembourg bzw. die Ausgleichszahlungen aus Luxembourg (wenn Deutschland vorrangig).


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Wenn ein Kind aus dem Kindergeld rausfällt weil Ausbildung fertig dann bekommst du nur noch für 2 Kinder Kindergeld und es wir auch nur für zwei berechnet.


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elfe
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9 Jahren  ago  

Genau, Saarmosel, nur sagte uns dass niemand. Ich glaub bei Studium auch. Ich, und auch eine Bekannte, haben jetzt geklagt. 5 Jahre Verlust vom Differenzialkindergeld.,Jetzt hab ich beantragt, noch kein Bescheid bekommen. Soweit ich weiss, zahken Sie zwei Jahre zurück. Ab 2016 bur noch ein Jahr. Also Leute, sprecht alle an, die ihr kennt. Nicht dass es denen wir mir ging. Durch ein Zufall bin ich drauf gekommen. Seit dem Antrag haben sie mir das Kindergeld fürs Dritte gekürzt.


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elfe
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9 Jahren  ago  

Fredde, kann man diese Gesetzgebung irgendwo nachlesen?


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

Hallo elfe,

das Anrecht auf Unterschiedszahlungen leitet sich aus Artikel 68 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ab. Wenn du fürs dritte Kind vorrangig in Deutschland Anspruch hattest, bestand dem Grunde nach für die Bezugsdauer in Luxembourg ein Anrecht auf Differenzzahlungen. Schließt das Kind die Ausbildung ab, entfällt folglich der Anspruch auf Kindergeld in Deutschland bzw. auf Differenzkindergeld in Luxembourg. Wie schon erwähnt, wurde als Ausgleich für den Wegfall von Kindergeld bei Studium die "CEDIES-Leistungen" eingeführt. Wo habt ihr geklagt? Rekurs beim Schiedsgericht oder auf höherer Instanz? Urteil erfolgt?


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Klär uns mal die Zeitlichen Abstände auf @elfe??


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elfe
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9 Jahren  ago  

Wir haben nicht geklagt. Der Vater, der zwei ältesten Kinder, arbeitet in Deutschland. Der Vater des kleinsten Kindes, sowie ich selbst, arbeiten in Luxemburg. Dür die Kleine erhielt und erhalte ich das Kindergeld aus Luxemburg. Bis im Juni als Status eines dritten Kindes. 2010 bekamen wir eine Nachricht, dass keine Unterschiedszahlung mehr stattfinden kann bei Kindern ab 18, für meine großen Kinder. Das Gesetzt wurde ja wieder geändert, wir bekamen nie eine Info. Jetzt haben wir beantragt und warten auf die Antwort. 3 Monate sind bald um. Zum Studiengeld: Die Mobilitätszulage ust das Ärgerliche. Ein Luxemburger, der in Trier studiert (50 km), bekommt sie, ein Deutscher, der in Heidelberg studiert und zu Hause wohnt (150 km), bekommt sie nicht. Wo ist da die Logik? Die Erklörung, von wegen Annäherung oder Motivation, es wie die Erasmus Studenten zu tun, kenne ich


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Dafür bekommt der Luxemburger kein Kindergeld!, wenn dieser studiert!


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Das Problem ist, dass das Kindergeld und die Studienförderung vom grundsätzlich unterschiedlicher Natur sind. Das Kindergeld ist eine Zahlung an die Elter damit diese ihre Zöglinge unterstützen können, also keine Zahlung an die Kinder. Die Studienbeihilfe ist per Definition eine Zahlung an den Studenten. Es wird also eine Zahlung die den Eltern zusteht auf das Einkommen der Kinder angerechnet.

D.H. aber die Anrechnung des Kindergeldes ist als sehr problematisch zu sehen.

In DE wird das Kindergeld ja auch nicht auf das BAFÖG angerechnet.


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HubertLoren
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9 Jahren  ago  

Schon alles immer sehr komplex. Aber soweit ich weiss, kann man trotzallem den Kinderboni auch in Anspruch nehmen für Kinder die älter als 21 sind, und studieren. Einfach Kindergeldantrag und Studienbescheinigung an die Familienkasse schicken und dann wird rückwirkend der Boni von der Kasse ausbezahlt. Bei Bekannten von mir hat das jedenfalls geklappt.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo @HubertLroren,

jetzt das nächste Gerücht!

Info Dich mal auf offizelle Seiten, das dies nicht Stimmen kann.


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HubertLoren
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9 Jahren  ago  

Sorry aber ein Gerücht ist das nicht. Meine Bekannten haben Anfang des Jahres einen Kindergeldantrag gestellt. Im April oder Mai, müsste nachfragen wann genau, haben sie nachdem sie mehrmals nachgefragt haben, ein Schreiben der Kasse bekommen, das Ihnen kein Kindergeld zusteht, der Boni aber mit der nächsten Auszahlung des Differenzkindergeldes also Juli/August ausgezahlt würde. Und dieses Schreiben habe ich selbst gelesen.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Dann gib mehr Hintergrund Wissen heraus! Wie alt sind die Kinder? Haben Sie eine Ausbildung abgschlossen?? usw.. bei dein letzten Beitrag, hast du v i e l e hier Nervös gemacht.


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HubertLoren
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9 Jahren  ago  

Der sohn ist 24 und studiert auf Lehramt. Kindergeld aus Deutschland und kein Zuschuss aus Luxemburg fürs Studium, aber hier vollen bafögsatz.