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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärungspflicht bei Nicht-EU Bürgern  

Anonymous
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8 Jahren  ago  

Hallo zusammen

Es geht um die Frage ob eine Lohnsteuererklärung in Luxemburg eingereicht werden muss.

• Person A, US Staatsbürger, Wohnhaft in USA, erhält Vergütung für Aufsichtsratposition in Lux: Bruttovergütung 110K EUR, abzüglich 20% Witholding Tax auf die Aufsichtsratvergütung (wird direkt an Lux abgeführt) -22K EUR -> Nettozahlung 88K EUR

• Person B, US Staatsbürger, Wohnhaft in USA, erhält Vergütung für Aufsichtsratposition in Lux: Bruttovergütung 130K EUR, abzüglich 20% Witholding Tax auf die Aufsichtsratvergütung (wird direkt an Lux abgeführt) -26K EUR -> Nettozahlung 104K EUR

Wer ist zur Abgabe verpflichtet? A? B? Beide? Niemand?

Danke und Gruß

Kleesi


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Schaoten
471 Messages

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8 Jahren  ago  

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/obligation-fiscale/index.html

siehe Vorgehensweise und Details: Der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige: ..muss eine Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) einreichen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:... das luxemburgische Einkommen besteht aus Tantiemen, deren Bruttobetrag 100.000 Euro pro Jahr überschreitet;

Definition Tantiemen in Lux: Tantiemen oder Sitzungsgelder und sonstige Vergütungen aus Luxemburg, die der gebietsansässige bzw. nicht gebietsansässige Steuerpflichtige im Rahmen seiner geschäftsführenden oder kontrollierenden Funktion oder in vergleichbaren Positionen in Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften oder sonstigen Körperschaften bezieht (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat), sind in Luxemburg als „Einkünfte aus der Ausübung eines freien Berufs“ steuerpflichtig.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank!! Das hilft mir super weiter!!