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Der SP 98 steigt um einige Cent
Forum / Arbeitswelt

Kein Schlechtwettergeld  

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Williamdeema
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8 Jahren  ago  

Hallo Zusammen ich bin neu hier und sollte mein Post hier falsch sein bitte verschieben. Ich habe folgendes Problem und zwar geht es um die Schlechtwettergeldregelung. Ich bin in Deutschlang angestellt und Arbeite Teilweise in Lux. Im Januar und Februar hatten wir Witterungsbedingten Arbeitsausfall in Lux. Nun sagt mein chef er bekommt vom Arbeitsamt kein Geld und auch von Lux kein Geld für Saison Kurzarbeitergeld und mir würde dann nichts zustehen. Ist dem so???? Was ist wenn es 4 Wochen Schnee hat??


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PsstGeheim
760 Messages

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8 Jahren  ago  

Ich zitiere mal aus dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (§4, 6.1): "Soweit der Lohnausfall in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit nicht durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit der nächsten Lohnabrechnung das Saison-Kurzarbeitergeld in der gesetzlichen Höhe zu zahlen."

Ich weiss nicht ob es eine Ausnahme bei Auslandseinsätzen gibt, aber er muss dir grundsätzlich das Schlechtwettergeld zahlen, unabhängig davon wie sein Bescheid von der Arbeitsagentur entschieden wird. Ich habe das Gefühl, der kassiert das Geld vom Arbeitsamt und will es behalten ? Ist natürlich nur eine Vermutung. Ansprechen und auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen und klarmachen dass du Bescheid weisst, ansonsten Gewerkschaft. Lass dich nicht verarschen, viel Glück.