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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerfrage:Freiwilliger Unterhalt an Großeltern  

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xxxdragon
16 Messages

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8 Jahren  ago  

Da die Rente meiner Großltern nicht für einen Heimplatz reicht, überweise ich regelmäßg den notwendigen Differenzbetrag (ca 500 Euro) auf Ihr Konto, damit von dort das Pflegeheim bezahlt werden kann. Die Frage die sich mir jetzt stellt ob ich diesen Betrag steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Luxembourg absetzen kann, da es sich ja um die Großßetern und nicht um die Eltern handelt. Und was ich beachten muß bei den Überweisungen um sie steuerlich geltent zu macchen

Danke im vorraus


Profilbild von message_count_100
Sarceni
137 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo xxxdragon,

gesetzlich ist eine Unterhaltspflicht gegeben, auch ggü. den Großeltern.

http://ec.europa.eu/civiljustice/maintenance_claim/maintenance_claim_lux_de.htm

Steuerlich handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung. Ob eine steuerliche Absetzung Auswirkungen auf die Steuerschuld hat, hängt u.a. von deinem zu Einkommen ab.

Hierzu empfehle ich folgende Lektüre:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/pension-rente/allegement-fiscal/beneficier-abattements/index.html

Die luxemburgische Steuergesetzgebung ähnelt hier sehr stark der deutschen Gesetzgebung.