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Forum / Arbeitswelt

Freelancer als Kiné - Kündigungsschutz, krankengeld...  

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Kine45
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8 Jahren  ago  

Hallo alle miteinander.

Arbeite zukünftig als freiberuflicher Kine in Lux. Ich weiß das ich das alles den zukünftigen Chef fragen kann aber wollte mich vorher erkundigen und hätte deshalb ein paar Fragen:

1. Ich habe gehört das ich im Falle einer Krankheit anstatt eines Verdienstausfalles mittlerweile das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate bekomme. Ist das richtig oder hab ich da etwas missverstanden?

2. Habe ich normale Kündigungsfristen bzw Kündigungsschutz als Freiberufler?

3. Gibt es grundlegende Dinge auf die ich im Vertrag als Freiberufler, im Gegensatz zum Vertrag eines Festangestellten, achten muss?

Vielen dank schon mal und entschuldigt wenn es ähnliche Threads bereits gibt, habe aber nicht alles beantwortet bekommen

Liebe Grüße


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liesepetz
32 Messages

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8 Jahren  ago  

Als Freiberufler hast Du gar keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, da Du in keinem Anstellungsverhältnis bist. Jeglicher "Schutz" ist reine Vertragssache. Arbeitest Du als Freelancer für nur eine einzige Einrichtung, hast Du bestenfalls eine Chance, Dich nach einer gewissen Weile als Scheinselbständiger einzuklagen. Gabs mal an der Uni.lu, deshalb stellen die nur noch externe Lehrbeauftragte ein, die nachweislich anderswo einen Hauptarbeitgeber haben. Geholfen ist einem guten Verhältnis zu Deinem "Arbeitgeber" damit aber sicher nicht. Im Vertrag würde ich darauf achten, dass, wenn Dir Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden und Du eine Miete zahlst, wenigstens für den Mietvertrag eine Kündigungsfrist zu vereinbaren. Allerdings nur, wenn auch sichergestellt ist, dass Du innerhalb dieser Frist auch anderweitig Patienten bekommst. Sonst lassen die Dich ausbluten (schicken Dir innerhalb des Hauses niemanden) und kassieren noch die Miete. Solltest Du pro Patient eine Pauschalabgabe an die Einrichtung, in der Du arbeitest, quasi als Pro-Fall-Miete abgeben, bist Du völlig auf den guten Willen der Einrichtung angewiesen. Sinn der Freelancer-Verträge ist ja, alle Risiken (Krankheit, Schwangerschaft, Inkompetenz, Behandlungsfehler, Konflikte mit Mitarbeitern oder dem "Geist der Institution", etc.) auf den Freelancer abzuwälzen, so dass man ihn schnell und ohne Kündigungsschutz wieder loswerden kann.


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liesepetz
32 Messages

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8 Jahren  ago  

ach so, zu (1) noch: du bekommst keinen Cent, wenn Du krank bist, es sei denn, Du bist innerhalb eines Jahres mehr als 77 Tage krank, dann zahlt ab dem 78. (oder 77.?) Tag die CNS Dein monatliches Durchschnittseinkommen pro Krankheitstag runtergerechnet - es sei denn, Du schließt über die CCSS die Zusatzversicherung ab (Mutualité des Employeurs), dann schließt diese die Lücke des Einkommensausfalls. Die kostet aber entsprechend.