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Forum / Familie und Gesundheit

Änderungen/Nachteile - Minijob nach Elternzeit der Ehefrau  

Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

folgende Ausgangssituation: ER in Lux beschäftigt, SIE aktuell in Elternzeit (D) und will ab Juni in D wieder arbeiten gehen (Minijob; <450 EUR). In D wird es dann keine Einkünfte mehr geben. Bisher ist SIE (inkl. Kind) in D sozialversichert, da vorher berufstätig und jetzt in Elternzeit.

Sehe ich es richtig, dass: -SIE und das Kind ab Juni bzw. mit Ablauf der Elternzeit über IHN in Lux krankenversichert sind? -das Kindergeld ausschließlich aus Luxemburg gezahlt wird?

Folgende Punkte sind mir noch nicht ganz klar: -Was muss für die KV-Ummeldung von Frau und Kind getan werden? Gibt es hierzu ein Formular? Ist das S1 nochmal auszufüllen oder noch etwas anderes zu tun? -In welchem Rhytmus wird das Kindergeld dann bezahlt und was ist für die Umstellung zu tun? -Gibt es sonst Nachteile durch die neue Konstellation z.B. in Bezug auf Pflegeversicherung (könnte in Zukunft bei dem Kind eine Rolle spielen)? -Außer KK und Kindergeld weitere Änderungen die stattfinden?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

VG


Anonymous
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7 Jahren  ago  

Hallo Pamiko, bin in der selben Situation. ER in Lux Vollzeit, SIE in D geringfügig beschäftigt seit Ende der Elternzeit. Seitdem sind all Familienmitglieder in der Luxemburger Sozialversicherung. Was ich damals ausfüllen musste weiss ich leider nicht mehr. Bin damals einfach zur dt. KK sowie zur CNPF (caisse nationale des prestations familiales) gefahren um das zu klären.

Zum Kindergeld: ja das bekomme ich nur noch aus LUX, monatlich bezahlt

Zu den Steuern: Blicke nicht zu 100 % durch, aber mein Steuerberater hat uns damals geraten, beim AG zu beantragen, dass das Gehalt aus der geringfügigen Beschäftigung pauschal versteuert wird (2% - Abzug auf dem Lohnzettel). Erst dadurch muss man dies dann in der dt. Einkommensteuererklärung wohl nicht mehr angeben.

Ob man das in der Luxemburger Erklärung angeben muss weiss ich nicht. Hier lege ich immer unseren dt. Steuerbescheid bei, auf welchem das Gehalt aus der geringfügigen Beschäftigung nicht auftaucht.