Die Gewerkschaft OGB-L hat am 9. Dezember 2004 ein Kommuniqué veröffentlicht:

“Der OGBL hat kein Verständnis dafür, dass es hier in Luxemburg möglich werden soll, dass für einen
Arbeitnehmer bei einem Kumul von 52 Wochen Krankheit innerhalb einer 104-wöchigen
Referenzperiode der Verlust der Krankenversicherungsrechte, die Auflösung seines Arbeitsvertrags
und sein Absturz in die Invalidität anstehen. Unter solchen Bedingungen kann sogar eine Krankheit
von kurzer Dauer zum Verlust des Arbeitsplatzes führen und einen Menschen zu einem Invaliden
machen.

Der OGBL ist ebenfalls gegen die geplante Einführung einer Mindestversicherungszeit von 6 Monaten
bei der Leiharbeit. Dies ist ein Tiefschlag vor allem gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft.
Gegen jene, die gezwungen sind unter den Bedingungen der Leiharbeit zu arbeiten, und deren
Einkommens-, Lebens- und Arbeitsbedingungen sich durch die Annahme des Gesetzesvorhabens
weiter verschlechtern werden.

Der OGBL ruft den Minister für soziale Sicherheit und die Regierung dringlichst auf, ernstgemeinte
Konsultationen zum überarbeiteten Gesetzesvorhaben 5322 einzuleiten und das Gesetzesvorhaben
dahingehend zu verbessern, dass es den Auftrag der nationalen Tripartite erfüllen kann.”

Quelle:
“Krankenversicherungsrechte und Invalidität: Wo bleibt der Dialog mit den Sozialpartnern?“