Ein Arbeitnehmer, der eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, muss einen Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber abschließen.

Der Vertrag muss schriftlich erfolgen, und zwar entweder für einen

  • unbefristeten Vertrag (CDI) oder für einen
  • für einen befristeten Vertrag (FTC).

Der Vertrag muss vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterzeichnet werden und muss in zweifacher Ausfertigung (als zwei Originale) erstellt werden, wobei das erste Exemplar dem Arbeitgeber und das zweite dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitsvertrag spätestens bei Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers unterzeichnet werden muss.

Ist dies nicht der Fall und nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit auf, ohne seinen Vertrag abgeschlossen zu haben, kann der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit (CDI) und ohne Probezeit abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber selbst dann nicht dazu berechtigt ist, wenn er den Vertrag als befristeten Vertrag umqualifizieren oder eine Probezeit integrieren will.

Auf der anderen Seite kann der Vertrag vor Aufnahme der Arbeit abgeschlossen werden. In diesem Fall muss es das Anfangsdatum des Vertrags angeben.

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