Ein befristeter Arbeitsvertrag (contrat à durée déterminée, kurz CDD) darf für einen Arbeitnehmer in Luxemburg nicht für mehr als 24 Monate einschließlich Verlängerungen abgeschlossen werden!
Verlängert werden darf er dafür insgesamt zweimal.

Ein Saisonarbeitsvertrag darf während eines Bezugszeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten nicht für mehr als 10 Monate einschließlich Verlängerungen abgeschlossen werden.

Ablaufdatum für befristeten Arbeitsvertrag

Das bedeutet also, dass der befristete Arbeitsvertrag bereits bei Abschluss ein genau festgelegtes Ablaufdatum enthalten muss!

Ausnahmen gibt es in folgenden Fällen:

  • um einen vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer zu ersetzen;
  • für Saisonarbeit;
  • für Stellen, für die aufgrund der Art der ausgeführten Tätigkeit oder deren zeitlich begrenzten Charakters üblicherweise keine unbefristeten Verträge abgeschlossen werden.

Wird die Vorschrift bezüglich der Höchstdauer des Vertrags missachtet, gilt er als unbefristeter Arbeitsvertrag!

Befristeter Arbeitsvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen

Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis regelt und durch welche eine Person sich dazu verpflichtet, einer anderen Person, der sie sich unterordnet, ihre Arbeitskraft gegen eine Vergütung zur Verfügung zu stellen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann zur Durchführung einer bestimmten, zeitlich befristeten Aufgabe geschlossen werden.

Auf den befristeten Arbeitsvertrag kann lediglich im Ausnahmefall zurückgegriffen werden, um einen nicht mit der ständigen und üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens verbundenen Bedarf an Arbeitskräften zu decken.

Kein Untgerschied bei der Probezeit

Die in Sachen Probezeit für unbefristete Arbeitsverträge geltenden Vorschriften gelten übrigens ebenfalls für befristete Arbeitsverträge.

Nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags haben der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber drei Möglichkeiten:

  • das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen;
  • das Arbeitsverhältnis in Form eines unbefristeten Arbeitsvertrags fortzusetzen;
  • das Arbeitsverhältnis in Form eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags fortzusetzen.