Die 19-Tage-Regel für Grenzgänger bleibt weiter ausgehebelt, wenn die Arbeitnehmer am Wohnort  im Home-Office arbeiten.
Das hat die luxemburgische Regierung gestern bekannt gegeben.
Die Vereinbarung zwischen Luxemburg mit Deutschland, Belgien und Frankreich betrifft auch die Sozialversicherung.
Pendler bleiben entsprechend vollumfänglich im Großherzogtum sozialversichert.
Angestellte aus diesen Ländern, die im Home-Office arbeiten, müssen in ihrem eigenen Land bis Ende des Jahres keine Sozialversicherung bezahlen.
Normalerweise gibt es einen Schwellenwert von 25 Prozent.
Wer mehr als diese Arbeitszeit im Home-Office im Ausland arbeitet, muss dort auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Planungssicherheit bis 31. Dezember

“Nach der im Juli 2020 mit Belgien, Deutschland und Frankreich getroffenen Vereinbarung, die Ausnahmebestimmung beizubehalten, Telearbeitstage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bei der Bestimmung der für Grenzgänger geltenden Sozialversicherungsgesetzgebung nicht zu berücksichtigen, haben Luxemburg und seine drei Nachbarländer vereinbart, diese Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern”, heißt es in einer Mitteilung von Romaine Schneider, dem Minister für Soziales.

Auch das luxemburgische Finanzministerium hat die weitere Vereinbarung bestätig,.
In der Mitteilung von Finanzminister Pierre Gamegna heißt es, auf diese Weise werde den belgischen, französischen und deutschen Grenzpendlern und ihren Arbeitgebern die notwendige Vorhersehbarkeit in den kommenden Monaten gewährleistet. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass das Abkommen mit Deutschland stillschweigend jeden Monat verlängert wird, bis einer unserer beiden Staaten das Abkommen aufkündigt.

Zur Ausweitung der 19-Tage-Regelung bzgl. der Steuer gilt seit dem 3. April 2020 eine entsprechendeVerständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg.