Für die erfolgreiche Abwicklung von grenzüberschreitenden Aufträgen ist auch innerhalb der EU eine gute Vorbereitung ein Muss.
So sind bei grenzüberschreitenden Einsätzen (Werk- oder Montagelieferungen, Bauleistungen etc.) in Luxemburg und Belgien regelmäßig arbeits- und steuerrechtliche Vorgaben zu beachten.

Hinzu kommt die Meldung der entsandten Arbeitnehmer im online-Verfahren (badge social) sowie in einigen Gewerken die Erbringung von Befähigungsnachweisen gegenüber den zuständigen Behörden. In Belgien bestehen zudem für Unternehmen aus dem Bausektor einige weitere administrative Auflagen. Bei länger dauernden Einsätzen (Baustellen, Montagen) oder bei regelmäßigen Mitarbeitereinsätzen kann zudem eine beschränkte Steuerpflicht im EU-Ausland entstehen. Mit Inkrafttreten des neuen DBA Deutschland-Luxemburg im Januar 2014 kam es zudem zu Anpassungen bei der Ermittlung des Referenzzeitraums im Bereich der unselbständigen Arbeit.

Zu den meldepflichtigen Aktivitäten zählen:

  • Alle Arbeitseinsätze zur Erbringung einer Dienstleistung in Luxemburg,
  • Kurzfristige Notfalleinsätze,
  • Messeauftritte,
  • Kundenbesuche und Geschäftsgespräche insb. zur Vorbereitung einer Dienstleistung,
  • Anlieferung von Ware, sofern mehr als ein Kunde pro Tag beliefert wird

Eine vom EIC Trier durchgeführte Veranstaltung am 27. Juni 2017 verschafft einen praxisnahen Überblick über die aktuellen rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen für die reibungslose Abwicklung von grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg und Belgien. Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung und zu Marktchancen für KMU in den beiden Märkten runden das Programm ab.

Für den Info-Flyer zum Seminar bitte hier klicken.