Luxemburg macht Ferien: Kollektivurlaub 2013
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 10/06/2013 um 00:06
Das bedeutet für Betriebe im Hoch- und Tiefbau, der Heizung-Lüftung-Sanitär Branchen sowie Betriebe, die an Fassaden arbeiten, wie zum Beispiel Stuckateure, dass keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen.
Die Bauferien gelten sowohl für luxemburgische als auch für ausländische Unternehmen, die Arbeiten im Großherzogtum verrichten. Um zu bestimmen welcher Tarifvertrag für jedes Unternehmen anwendbar ist, muss man sich die Beschreibung der erlaubten Tätigkeit der „autorisation d’establissement“, die das Unternehmen vom Mittelstandsministerium erhalten hat, anschauen.
Für folgende Berufsgruppen sind die Bauferien vorgeschrieben:
- Hoch- und Tiefbauarbeiter (26. Juli bis 16. August 2013)
- Sanitär-, Klimatechnik – und Heizungsmonteure (27. Juli bis 16. August 2013)
- Gipser und Fassadenmacher (5. August bis 23. August 2013)
Die Tarifverträge folgender Berufsgruppen sehen keine einheitlichen Bauferien vor:
- Liftbauer
- Platten- und Fliesenleger
- Elektriker
- Schreiner
- Maler
- Dachdecker
- Zimmerleute
- Spengler und Wärmeisolierer
- Glaser
Weitere Info´s zu den Bauferien gibt es bei der “Inspection du travail et des mines” oder auch bei der Handwerkskammer Trier unter der Telefonnummer (+49) 651 207107.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.