Eine neue Bescheinigung soll Grenzgängern und Beamten helfen, Kontrollen an den Grenzen schneller durchführen zu können.
Die Bescheinigung hat die Bundespolizei jetzt online gestellt.

Sie ist hier abrufbar.

Sie soll gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Die Bescheinigung von Luxemburg sollte zusätzlich mitgeführt werden.

Grenzgänger dürfen die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg weiter passieren, unter der Bedingung, dass sie eine Pendlerbescheinigung mit sich führen und sich ausschließlich zwischen ihrem Wohnsitz und Arbeitsplatz bewegen.

In Luxemburg arbeiten zahlreiche Grenzgänger im Gesundheitssektor – viele von ihnen auch als Ärzte und Pfleger. Sollten sie die Grenze gar nicht mehr passieren dürfen, so würde das Gesundheitssystem im Großherzogtum zusammenbrechen.