Nicht vergessen: Luxemburgs Kollektivurlaub
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 26/07/2022 um 07:07
1 Kommentar
Die tarifvertraglichen Vorgaben gelten zwingend sowohl für Luxemburger Unternehmen als auch für deutsche Unternehmen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg tätig werden. Die Bauferien für das Jahr 2020 sind nachfolgend aufgeführt:
- Hoch- und Tiefbau
- Sommer: vom 29.07.2022 bis 21.08.2022 einschließlich
- Winter: vom 24.12.2022 bis 11.01.2023 einschließlich
- Sanitärinstallation, Heizungs-, Lüftungs und Klimainstallationen
- Sommer: vom 01.08.2022 bis 21.08.2022 einschließlich
- Winter: keine Bauferien
Folgende Gewerke sind nicht von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen betroffen und unterliegen somit nicht den Bauferien in Luxemburg:
- Aufzugbauer
- Fliesenleger
- Elektriker
- Schreiner
- Maler
- Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiten
- Glaser
ITM führt Kontrollen durch
Immer wieder gibt es Handwerker, die sich nicht an diesen gesetzlich vorgeschriebenen Kollektivurlaub halten.
Daher führt die Behörde regelmässig Kontrollen durch!
Alleine im letzten Jahr mussten neun Unternehmen ihre Arbeiten komplett einstellen.
Übrigens müssen auch alle ausländischen Unternehmen die Bestimmungen einhalten, die sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben.
Ausnahmeanträge rechtzeitig stellen
Ausländische Unternehmen können nur vom Kollektivurlaub abweichen, wenn sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die luxemburgischen Unternehmen.
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Vera79
Zusatz: Bei schweren Vergehen verhängt die ITM auch gerne mal entsprechende finnzielle Strafen.