Die Deadline für die Sozialwahlen in Luxemburg rückt näher. Arbeitnehmer, luxemburgische Rentner, Gebietsansässige und Grenzgänger werden zur Abstimmung aufgefordert, ihre Vertreter in der Arbeitnehmerkammer und ihre Arbeitnehmervertreter (bei Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten) zu wählen.

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Die rund 500.000 zur Wahl berechtigten Personen haben bis spätestens 15. Februar 2019 ein Schreiben erhalten, in dem sie zur Abstimmung aufgefordert werden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann kostenlos in einen luxemburgischen oder deutschen Briefkasten geworfen werden (Porto ist vom Empfänger zu bezahlen). Die Frist endet am 12. März 2019.

Wie findet die Abstimmung statt?

Es gibt drei Möglichkeiten, um abzustimmen:

  •  Indem Sie ihre Stimmen auf eine einzige Liste verteilen;
  •  Indem Sie ihre Stimmen auf die Kandidaten auf einer einzigen Liste verteilen (maximal 2 Stimmen pro Kandidat);
  •  Indem Sie ihre Stimmen auf Kandidaten aus verschiedenen Listen verteilen

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Es ist zu berücksichtigen, dass die Abstimmung für ungültig erklärt werden kann, wenn:

  • Wenn die Anzahl der Stimmen die Anzahl der Delegierten übersteigt;
  • Wenn es irgendwelche Streichungen gibt;
  • Wenn es ein Anzeichen gibt, das den Absender identifiziert;
  • Im Falle des Vorhandenseins eines anderen Dokuments als des Stimmzettels in der zurückgegebenen Post.