Am 20. Juni will die EU ihre Entscheidung zum Thema Studienbeihilfen für die Kinder von Grenzgängern in Luxemburg treffen.

Viele Pendler, aber auch das Land Luxemburg sehen diesem Tag mit großer Spannung entgegen.
Der Generalanwalt des  Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Paolo Mengozzi, hatte im Februar seine Ansicht mitgeteilt, Luxemburg dürfe sein Studienbeihilfegesetz an eine Wohnklausel knüpfen.
Damit kam er Hochschulminister François Biltgen entgegen, der stets betonte, dass es sich bei der Förderung nicht um eine soziale, sondern um eine bildungspolitische Maßnahme handele.

Die Europäische Kommission hatte Luxemburg allerdings im vergangenen Jahr aufgefordert, die Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Stipendien, Zuschüssen für Freiwillige und dem sogenannten „Kinderbonus“ zu beenden.

In den letzten Monaten waren beim Verwaltungsgericht in Luxemburg immer wieder Klagen von Pendlern gegen die neue Handhabung der Studienbeihilfen im Grossherzogtum eingegangen.
Viele Grenzgänger sind nicht damit einverstanden, dass ihre Kinder keine finanziellen Hilfen bekämen, weil sie nicht in Luxemburg leben würden – obwohl sie genausoviele Steuern zahlen würden. Unterstützt werden die Grenzgänger dabei von den luxemburgischen Gewerkschaften, die in dem Gesetz ganz klar eine Benachteiligung der Pendler sehen.