Viele Verbraucherinnen und Verbraucher ärgern sich über zu langsames Internet.
Nicht selten versprechen Internetanbieter in ihrer Werbung und den Verträgen höhere Internetgeschwindigkeiten, als sie in der Praxis liefern können.
In den Verträgen finden sich Formulierung wie „bis zu“ xx Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und Kunden bezahlen oft mehr Bandbreite als sie geliefert bekommen.

Messaktion soll aufklärtung schaffen

In einer landesweiten Messaktion will die Verbraucherzentrale feststellen, wie es mit der realen Internetgeschwindigkeit und den Versprechen der Anbieter in Rheinland-Pfalz tatsächlich aussieht.
Sie ruft Interessierte dazu auf, die Bandbreite im eigenen Haushalt mithilfe des von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Dienstes www.breitbandmessung.de  zu ermitteln und ihr die Ergebnisse mitzuteilen.

Wer teilnehmen möchte, findet alle relevanten Informationen sowie eine Videoanleitung zur Messung hier.
Die gemessenen Ergebnisse sollten bis 25. Februar 2020 per E-Mail an [email protected] geschickt werden.
Die Messergebnisse werden anonym ausgewertet und in einem Bericht veröffentlicht.

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Anbieter muss versprochene Leistung liefern

Wer bei der Messung ein schlechteres Ergebnis erzielt als vom Anbieter im Datenblatt versprochen, kann sich bei der Verbraucherzentrale über seine Rechte und Möglichkeiten informieren.
Grundsätzlich sind Anbieter verpflichtet die Leistung zu erbringen, die sie vertraglich versprechen. Ist Ihnen das nicht möglich, kommen Tarifwechsel und Minderungsansprüche in Betracht.

Wenn der Video-Stream regelmäßig stockt und es lange dauert, bis man weiterschauen kann oder wenn der Download von Dateien häufig sehr lange dauert, kann das ein Anzeichen für eine geringe Bandbreite sein. (Quelle: VBZ RLP)