Arbeitslosengeld für Grenzgänger
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 21/01/2010 um 00:01
Arbeitslosengeld für Grenzgänger
Am 20. Januar 2010 empfing der Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas Schmit, eine Delegation des OGBL unter der Leitung von Jean-Claude Reding zu einem Meinungsaustausch über die Situation der Grenzgänger, die ihren Arbeitsplatz in Luxemburg verlieren. Mit dem Inkrafttreten der neuen EU- Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit am 1. Mai 2010 werden sich einige Bestimmungen für Grenzgänger ändern.
Der Minister stellte fest, dass die Grenzgänger die größte Gruppe von Arbeitnehmern auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt darstellten, gefolgt von den Einwohnern und den in Luxemburg lebenden Ausländern. Die Luxemburger Wirtschaft würde ohne die Grenzgänger nicht funktionieren, so der Minister.
Der Minister führt aus, dass sich ab dem 1. Mai 2010 nichts für den in Luxemburg arbeitslos gewordenen Grenzgänger als solchen ändern wird. Er oder sie muss sich weiterhin bei der zuständigen Arbeitsverwaltung des Wohnsitzlandes arbeitslos melden, und hat dort auch Anspruch auf Leistungen.
Ab dem 1. Mai 2010 muss Luxemburg jedoch der Arbeitsverwaltung des Wohnsitzlandes die während der ersten drei Monate an den arbeitslosen Grenzgänger gezahlten Leistungen in voller Höhe zurückerstatten.
Zusätzliche Rechte ab 2012
Neben der Arbeitslosmeldung im Wohnsitzland kann die betroffene Person sich bereits heute bei der Arbeitsverwaltung in Luxemburg (ADEM) als arbeitsuchend einschreiben, hat aber keinen Anspruch auf die gleichen Dienstleistungen wie die Arbeitsuchenden, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben. Dies wird im Rahmen der neuen europäischen Verordnung geändert, jedoch erst ab dem 1. Mai 2012.
Ab diesem Zeitpunkt hat ein Arbeitsloser mit Wohnsitz im Ausland, dessen letzte Beschäftigung in Luxemburg war, und der sich in seinem Wohnsitzland arbeitslos gemeldet hat, die Möglichkeit sich zusätzlich bei der ADEM arbeitsuchend zu melden. Er hat dann Anrecht auf die gleichen arbeitsbeschaffenden Maßnahmen wie die Arbeitslosen, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, einschließlich der Wiedereingliederungshilfen. Die Grenzgänger unterliegen dann jedoch auch den gleichen Kontrollmechanismen und müssen die nach Luxemburger Recht festgelegten Bedingungen erfüllen.
Der Präsident des OGBL hat an den Minister für Arbeit und Beschäftigung appelliert, alles zu tun, damit die zuständigen Behörden der vier Länder der Großregion ein System der wirksamen Zusammenarbeit entwickeln, im Interesse der Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen. Der OGBL hat vorgeschlagen, dass die Arbeitnehmerkammer in Zusammenarbeit mit der ADEM und dem Ministerium eine Broschüre mit Fragen und Antworten veröffentlicht, um die Arbeitnehmer und die arbeitsuchenden Grenzgänger besser über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Quelle: OGB-L
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franzderpaul
Weiß eigentlich jemand, wie das dann mit Kindergeld und Kinderbonus läuft? Kriege ich das dann aus Deutschland - und auch den geringeren Satz :-( ?
amelie1
Man muss das bei Gehaltsverhandlungen wirklich berücksichtigen.
Ich denke, viele Arbeitgeber drücken gern das Brutto, weil man ja in Lux netto mehr hat. Im Falle der Arbeitslosigkeit bringt einem das dann nichts mehr.
schreiberlein
Wär wahrscheinlich auch schwierig mit der Vesteuerung, wenn es Arbeitslosengeld aus Lux geben würde, schätze ich, oder?
Dennoch, man zahlt immerhin das gleiche an Sozialversicherung :angry:
chicka
Lese gerade vergleichbares auf anderen Internetseiten, teilweise aber sehr missverständlich geschrieben.
Von Gleichberechtigung kann keine Rede sein.
Es geht darum, dass Grenzgänger die gleichen Wiedereingliederungsmaßnahmen erhalten.
Schön und gut - den Aide de réemploi gibt es jetzt auch schon für Grenzgänger.
Der Knackpunkt ist daber das Arbeitslosengeld. Obwohl Grenzgänger in Luxemburg Sozialversicherung zahlen, kommt aus Deutschland das deutlich geringere Arbeiotslosengeld. Die Differenz, die Luxemburg nun zahlen muss, geht dann aber an die Agentur für Arbeit, nicht an den Grenzgänger.
Grenzgänger werden also NICHT die gleichen Leistungen erhalten, wie in Luxemburg ansässige.:shocked: