Besonders Handwerker fahren regelmässig ins Großherzogtum, um dort Arbeiten auszuführen.

Wichtig zu beachten ist, dass die grenzüberschreitende Durchführung von Arbeiten und sonstigen Dienstleistungen in Luxemburg an einige arbeits- und steuerrechtliche Bedingungen sowie an entsprechende Meldepflichten bei der Inspection du Travail et des Mines und bei der Mittelstandsabteilung des Wirtschaftsministeriums im Großherzogtum geknüpft ist.

Die grenzüberschreitende Durchführung von Einsätzen in den Bereichen Bau,
Handwerk und Industrie setzt in Luxemburg also eine Vorabmeldung bei der Direction
générale – PME entrepreneuriat et marché intérieur im Luxemburger Wirtschaftsministerium voraus.

Meldepflicht für Entsendung

Unternehmen, die Arbeitnehmer zur Ausführung von Dienstleistungen nach Luxemburg entsenden, müssen ihre
entsandten Mitarbeiter demnach unbedingt bei der Inspection du Travail et des Mines (ITM, Gewerbe-
aufsichtsbehörde) melden. Grundsätzlich meldepflichtig sind nach Maßgabe des Art.
L. 141-1 Code du Travail alle Aktivitäten, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages, der den Gegenstand der
Leistung in Umfang und Zeitraum klar definiert, in Luxemburg vorübergehend ausgeführt werden.
Unerheblich ist hierbei, ob der Kunde in Luxemburg oder Deutschland sitzt.  

Steuerliche Behandlung

Bei der Durchführung von Arbeiten in Luxemburg sind regelmäßig umsatzsteuerliche Aspekte zu beachten.
Bei länger andauernden Tätigkeiten oder häufigen Einsätzen von Mitarbeitern kann auch eine beschränkte Steuerpflicht im
Großherzogtum entstehen.

Die Mehrwertsteuer beträgt in Luxemburg 17 %, ermäßigte Sätze liegen bei 8 % und
14 %, ein stark ermäßigter Satz bei 3 %.

Einen detaillierten Leitfaden für die Ausführung von Dienstleistungen in Luxemburg hat das eic Trier herausgebracht.

Darin werden auch ausführlich arbeitsrechtliche Punkte behandelt.
Denn auch da gibt es viel zu beachten.
Zum Download des Merkblattes geht es hier entlang.

Wichtige Infos zum Thema Arbeiten in Luxemburg gibt es auch auf der Website der Hwk Trier.