Durch Stipendien und Darlehen können Studierende unabhängig von der Finanzlage oder Finanzierungsbereitschaft der Eltern ein Hochschulstudium absolvieren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Die Studienbeihilfe wird in 2 Teilbeträgen pro Studienjahr (1 Teilbetrag pro Semester) ausgezahlt. Das Studienjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Das Wintersemester beginnt am 1. August und endet am 31. Januar. Das Sommersemester beginnt am 1. Februar und endet am 31. Juli.

Wer eine Studienbeihilfe oder ein Studiendarlehen beantragen möchte: Die Frist für die Einreichung des Antrags auf eine Studienbeihilfe für Hochschulstudien für das Sommersemester 2018/2019 läuft am 30. April 2019 ab.

Der Antrag kann gestellt werden:

  • online über MyGuichet.lu: Dieser Vorgang ist nicht nur praktisch und kann rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche eingereicht werden, sondern er erlaubt es auch den Bearbeitungsstatus eures Antrags zu verfolgen;
  • indem das Antragsformular samt den erforderlichen Belegen beim Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung (Centre de documentation et d’information sur l’enseignement supérieur – CEDIES) hinterlegt wird oder per Postdort ankommt.

Zur Erinnerung: Mit dem Online-Rechentool kann der Betrag ermittelt werden, der Studenten aufgrund ihres Profils zusteht.