Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter in Luxemburg haben sich auf neue Regelungen in Bezug auf den “Cangé parental”, also den Elternurlaub geeinigt.

Arbeitnehmer, die in Zukunft Elternurlaub beantragen, sollen in dieser Zeit ihr volles Gehalt beziehen.
Allerdings ist das Elterngeld bei 3.200 Euro pro Monat gedeckelt.
Bislanglag der Betrag unterhalb des Mindestlohns.

Was die Dauer des Elternurlaubes angeht, so gibt es nun auch Veränderungen.
Es ist also weiterhin möglich, für volle sechs Monate Elternurlaub zu beantragen – oder für 12 Monate in Teilzeit bei halbem Gehalt und halbem Elterngeld – allerdings muss hier weiter der Arbeitgeber zustimmen.
Außerdem ist es möglich, für den ersten Elternurlaub vier Monate in Vollzeit bzw. acht Monate zu 50 % zu beantragen (ebenfalls nur mit Einverständnis des Arbeitgebers).

Was den Zeitpunkt des Elternurlaubes angeht, so haben Eltern in Zukunft bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes Anspruch.
Bislang gab es die Elternzeit nur bis zum fünften Lebensjahr.

Der Elternurlaub kann sowohl für ein eheliches als auch für ein uneheliches oder legitimiertes oder adoptiertes Kind beantragt werden.

Die Reform des Elterngeldes kostet den Staat Luxemburg rund 20 Millionen Euro mehr im Jahr,
insgesamt gibt das Großherzogtum dafür jährlich 46 Millionen Euro aus.

Weitere Infis dazu gibt es auf der Website des Familienministeriums.